Nach Untreueprozess:Grafinger Eskalation

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Mit 20 Stimmen fordert der Stadtrat Heinz Fröhlich (Bündnis für Grafing) zum Rückzug aus dem Gremium auf. Einer unterschreibt nicht - und argumentiert mit dem Neuen Testament dagegen

Von Thorsten Rienth, Grafing

Im Grafinger Stadtrat eskaliert der Streit um Heinz Fröhlich, der für das Bündnis für Grafing (BfG) im Gremium sitzt: In einer gemeinsamen Erklärung fordert ihn nahezu der gesamte Stadtrat inklusive Bürgermeisterin Angelika Obermayr (Grüne) zum sofortigen Rückzug aus dem Stadtrat auf. Dem werde er "sicher nicht" nachkommen, kündigte Fröhlich am Mittwoch an. "Das ist politisches Mobbing mit dem Ziel, mich loszuwerden", sagte er zur Ebersberger SZ.

"Der Stadtrat der Stadt Grafing bei München nimmt mit großer Sorge Berichte in den Medien, Informationen aus dem Umfeld des Stadtrats und Forderungen aus der Bevölkerungen wahr, wonach das Stadtratsmitglied Dr. Heinz Fröhlich erneut in finanzielle Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Genossenschaft Fair Grafing Weltladen eG verwickelt ist", verlas Bürgermeisterin Obermayr in der Stadtratssitzung am Dienstagabend. "Der Stadtrat (. . .) sieht das Ansehen und die Integrität des Gremiums durch das Verhalten (. . .) in absolut unverantwortlicher Weise beschädigt. Ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten und ein ebenso vertrauensvolles Wirken nach außen ist mit einem Mitglied Dr. Fröhlich nicht mehr möglich." Das Schreiben schließt mit der Aufforderung, "vom Mandat als Stadtrat (. . .) mit sofortiger Wirkung zurückzutreten".

Fröhlich hatte in seiner Funktion als ehemaliger "Fair"-Finanzvorstand zwischen 2013 und 2015 mehrere tausend Euro vom Konto der Genossenschaft auf sein eigenes transferiert. Vor eineinhalb Jahren verurteilte ihn das Ebersberger Amtsgericht in dieser Sache wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 9 000 Euro.

Die jüngste Erklärung der Grafinger Stadträte mag suggerieren, dass es nun abermals Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Fröhlich gibt. Dies ist allerdings so nicht belegt. Neu ist, wie sich beim Zivilprozess im Juni vor dem Münchner Landgericht herausstellte, die Höhe des Schadens. War der Schaden beim Strafprozess im Jahr 2016 noch mit gut 13 000 Euro angegeben worden, bezifferte ihn die Genossenschaft vor einigen Wochen auf rund 33 000 Euro. In der jüngsten Generalversammlung berichtete sie außerdem, dass die Staatsanwaltschaft keinen Anlass für neuerliche Ermittlungen sehen würde. Fröhlich ist nach eigenen Angaben seit dem Jahr 2015 kein Finanzvorstand der Genossenschaft mehr.

Seiner Ansicht nach ist die Erklärung des Stadtrats die Spitze einer Kampagne, die seit mehreren Monaten gegen ihn laufe. Erst vergangene Woche habe ihm ein Stadtratsmitglied mit den Worten gedroht: "Wenn Du Schande von dir, deiner Familie und deinen Kindern abwenden willst, dann tritt zurück!"

Zum Rücktritt gezwungen werden kann Fröhlich nicht

Wie die Pressesprecherin des Landratsamts, Evelyn Schwaiger, erklärte, ist die rechtliche Bewertung der Causa Fröhlich allerdings eindeutig: Für den Mandatsverlust sei die sogenannte "Aberkennung der Befähigung zur Bekleidung öffentlichen Ämter" durch ein Gericht nötig. Das setze wiederum eine Haftstrafe von mehr als einem Jahr oder Sicherheitsverwahrung voraus. Die Staatsanwaltschaft hatte aber bereits beim Prozess im vorvergangenen Jahr erklärt, dass Fröhlich davon mit seinem Strafbefehl über 9000 Euro noch weit entfernt sei.

Fröhlichs BfG-Fraktion unterzeichnete die Erklärung nicht. Genau wie SPD-Stadträtin Regina Offenwanger, die derzeit offenbar im Urlaub ist. Der einzige Stadtrat, der die Unterschrift ausdrücklich verweigerte, war Ernst Böhm (SPD). Die Erklärung fuße allen voran auf "Altlasten im Stadtrat" und darauf, dass Teile der Bürgerschaft ein Opfer forderten. "Mit dem Schreiben wird es erbracht." Die Forderung des Stadtrates an Fröhlich spiegele das alttestamentarische Prinzip von "Auge um Auge, Zahn um Zahn" wider. Er würde die Angelegenheit aus der Perspektive des Neuen Testaments betrachten: "Vergib' uns unsere Schuld. Wie auch wir vergeben unseren Schuldigern."

© SZ vom 12.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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