Mitten in Ebersberg:Darf's auch ein bisschen mehr sein?

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Zu viel Geld aufs Konto überwiesen - da verhält man sich doch lieber ruhig. Doch leider fällt der Fehler manchmal auch auf

Glosse von Wieland Bögel

Ehrlichkeit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr", lautet eine grammatikalisch nicht ganz, sonst aber weitgehend korrekte Redensart. Wer jetzt empört einwendet, das offenbare bloß eine misanthropische Grundeinstellung des Verfassers, mag teilweise recht haben - ist aber auch ein gutes Stück auf dem Holzweg. Dazu reicht schon eine ehrliche Bestandsaufnahme des eigenen Verhaltens. Etwa: Was tun bei zu viel Wechselgeld? Oder wenn eine Überweisung größer ausfällt als nötig? Wer hätte nicht zumindest darüber nachgedacht, die zu viel geleistete Zahlung zu behalten? Ist ja schließlich der Fehler der anderen, wenn die nicht rechnen können. Bezeichnenderweise sind sogar Behörden nicht vor dieser nicht komplett moralisch einwandfreien Herangehensweise gefeit, wie ein aktuelles Beispiel zeigt.

Das Landratsamt informierte kürzlich die Mitglieder des zuständigen Kreistagsausschusses darüber, dass man der Regierung von Oberbayern 453 000 Euro überweisen müsse. Das Geld hatte der Landkreis 2015 als Fördermittel für den Bau des Gymnasiums in Kirchseeon erhalten. Allerdings hatte sich die Bezirksregierung offenbar verrechnet und Fördermittel für den Bau einer Dreifachturnhalle überwiesen - obwohl nur eine Zweifachhalle gebaut und dies auch so mitgeteilt wurde. "Bei der Auszahlung der Fördermittel wurden diese Informationen seitens der Regierung jedoch nicht berücksichtigt", so die Verwaltung in einer Stellungnahme - ergo: knapp eine halbe Million Euro unerwartetes Plus in der Kreiskasse. Jedenfalls so lange, bis der Bayerische Oberste Rechnungshof das tat, was schon sein Name nahelegt: Rechnen. Das Ergebnis hat die Regierung nun bewogen, vom Landkreis die zuviel bezahlten 453 000 Euro zurückzufordern.

Wogegen man sich nicht wehren können, teilt die Verwaltung den Kreisräten mit - obwohl man dies natürlich geprüft habe. Indes, Erfolgsaussichten vor Gericht gebe es keine, der sogenannten "Vertrauenstatbestand" bei der Zuteilung von Fördermitteln - also die Garantie, das Geld auch dann behalten zu dürfen, wenn es zu viel ist - gelte leider nur für Privatpersonen und nicht für Kommunen. Was schon irgendwie gemein ist, ganz ehrlich.

© SZ vom 24.07.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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