Markt Schwaben:Sägmühlenstreit vor der Wende

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Am Dienstag stimmt der Markt Schwabener Gemeinderat darüber ab, ob auf dem Grundstück am Ortsrand neu gebaut werden kann. Der im Sommer gewonnene Prozess könnte dem Besitzer jetzt schaden.

Von Korbinian Eisenberger, Markt Schwaben

Der Sommer im Landkreis Ebersberg ist vorbei, und am Dienstag holt der politische Ernst auch Markt Schwaben wieder ein. In der ersten Gemeinderatssitzung nach den Ferien wird gleich über ein Jahrzehnte altes Politikum abgestimmt, bei dem viele Einheimische mittlerweile nur noch den Kopf schütteln:

Es geht um die alte Sägmühle, genauer gesagt darum, ob auf dem Grundstück am Ortsrand gebaut werden darf oder nicht. Die Ratsmitglieder sollen eine Empfehlung abgeben, ob der Grundstückseigentümer dort seinen Wunsch umsetzen darf: Er will eines der alten Gebäude abreißen und dafür ein neues hinstellen.

Was sich nach Dorfgeklüngel anhören mag, ist deswegen brisant, weil sich in einer der langwierigsten Streitereien des Landkreises die Verhältnisse verschieben könnten. Um das Baurecht an der Sägmühle wurde schon seit Jahrzehnten mit mehreren Vorbesitzern gezankt. 2011 kaufte ein Professor aus München schließlich das Grundstück - und der Zwist ging in die nächste Runde. Nach einem Gerichtsurteil Anfang Juli dieses Jahres sah alles danach aus, als habe sich erstmals ein Grundstückseigentümer durchgesetzt.

Diesmal geht es nicht um den Weg, sondern um eines der Gebäude

Der Münchner, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, hatte mit einer Klage vor dem bayerischen Verwaltungshof das Wegerecht auf seinem Grundstück erwirkt. Der beliebte Spazierweg ist seither nicht mehr zugänglich. Der Eigentümer fühlte sich durch die vielen Fußgänger und deren Haustiere gestört. Der Gemeinde und vielen Markt Schwabenern stinkt das jedoch, weil der Spazierweg jetzt versperrt ist. Ausgerechnet in Markt Schwaben, wo es kaum Alternativen gibt.

Am Dienstag wird diese Posse nun um ein weiteres Kapitel reicher. Denn es geht nicht mehr nur um den Weg, sondern auch um das Baurecht auf dem Grundstück. Ausgerechnet der gewonnene Prozess im Sommer könnte dazu führen, dass die Gemeinde dabei jetzt einen Punktsieg einfährt - auch wenn Markt Schwabens Bürgermeister Georg Hohmann das ganz anders ausdrücken würde. "Es wurde ein Antrag gestellt, und wir stimmen darüber ab", sagt er nüchtern.

Wenn sich die Fraktionen am Dienstag um 19 Uhr im Ausweich-Sitzungssaal im Feuerwehrhaus versammeln, müssen die Räte sogar über einen "Antrag auf Vorbescheid" abstimmen. Der Sägmühlenbesitzer möchte damit erreichen, das sogenannte grüne Haus, ein leicht verfallenes Landwirtschaftsgebäude, durch ein Wohnhaus ersetzen zu dürfen. Damit das möglich ist, müsste der Gemeinderat mehrheitlich für diesen Antrag stimmen.

Der Besitzer der Sägmühle kann kein Konfliktpotential erkennen

Gegen den Antrag spricht, dass für das Grundstück wieder die allgemeinen Regeln im sogenannten Außenbereich gelten. Abreißen und neu bauen darf nur, wer ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben hat, also nachweisen kann, dass eine Baumaßnahme landwirtschaftlichen Zwecken dient. So steht es im Paragraf 35 für Baurecht, und der gilt auf dem Sägmühlen-Grundstück seit zehn Wochen wieder. Eben, weil das jüngste Urteil den bisherigen Bebauungsplan unwirksam machte. "Nach dem alten Plan wäre die Lage anders gewesen", sagt Walter Rohwer, Sachgebietsleiter für Bauleitplanung im Markt Schwabener Rathaus.

Die entscheidende Frage: Dient der Umbau landwirtschaftlichen Zwecken? Der Antragsteller betonte stets, dass die Baumaßnahmen auch dazu beitragen sollen, seine Damwildhaltung auf dem Grundstück weiter betreiben zu können, geplant sei etwa ein Schlachthaus, wie er bereits vor einigen Monaten erklärt hatte. In dem konkreten Antrag geht es aber vor allem um ein Wohnhaus. Der Besitzer der Sägmühle teilt auf Nachfrage mit, dass er in seinem Vorhaben "kein Konfliktpotenzial erkennen" könne. Es sei für ihn gut vorstellbar, "dass das gemeindliche Einvernehmen" erteilt werde.

Nachdem der Gemeinderat abgestimmt hat, geht dessen Empfehlung ans Landratsamt Ebersberg. Dort wird entschieden, ob man die Empfehlung für richtig hält - die Vergangenheit zeigt, dass dort Empfehlungen aus den Kommunen mitunter auch gekippt werden. Sollte sowohl der Gemeinderat als auch das Landratsamt den Antrag auf Vorbescheid bewilligen, wäre der Weg frei für den eigentlichen Bauantrag. Und erst wenn dieser genehmigt ist, könnte das alte grüne Haus abgerissen und ein neues Wohnhaus gebaut werden.

© SZ vom 19.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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