Landkreis:Die Schonfrist läuft aus

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Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen sich bis zum 31. Januar im Marktstammdatenregister eintragen

Interview von Serafina Rumm, Ebersberg

Betreiber von Photovoltaikanlagen im Landkreis müssen eine wichtige Frist beachten: Bis 31. Januar müssen sie ihre Anlage im sogenannten Marktstammdatenregister gemeldet haben - andernfalls droht ihnen zumindest zeitweise ein Verlust der Einspeisevergütung. Im Marktstammdatenregister, das im Januar 2019 eingeführt wurde, werden verschiedene Meldepflichten von Stromerzeugungsanlagen in einer zentralen Datenerfassung zusammengelegt. So auch das bisherige Anlagenregister und das Photovoltaik-Meldeportal der Bundesnetzagentur. Im Register sind anschließend die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung in einer gebündelten Datenbank einsehbar - nicht nur für die Anlagen- oder Netzbetreiber, die Politik oder Behörden, sondern auch für ein breiteres Publikum. Einige Fragen zur Eintragung im Register beantwortet der SZ Ebersberg Bärbel Zankl von der Energieagentur Ebersberg.

SZ: Frau Zankl, wer muss sich denn alles registrieren lassen?

Bärbel Zankl: Grundsätzlich sollten alle Akteure des Strom- und Gasmarkts, das heißt jeder, der eine Photovoltaikanlage, einen stationären Batteriespeicher oder ein Blockheizkraftwerk betreibt, egal ob alt oder neu, ins Marktstammdatenregister aufgenommen werden. Alle Betreiber und Betreiberinnen neuerer Anlagen mussten die Registrierung aber sowieso schon innerhalb eines einmonatigen Zeitfensters nach der Zulassung der Anlage verpflichtend vornehmen, das heißt sie müssten bereits eingetragen sein. Die Altanlagenbesitzer hatten nun eine längere Übergangsfrist, um sich bis zum 31. Januar 2021 einzutragen.

Wie funktioniert die Registrierung im Marktstammdatenregister?

Wir haben auf unserer Homepage ein tolles Video der Energiewende Oberland zur Verfügung gestellt. Innerhalb einer knappen halben Stunde hat dort ein Experte die Registrierung Schritt für Schritt, in allen Details, erklärt.

Also auch wo man sich registrieren kann oder welche Unterlagen für die Registrierung benötigt werden und so weiter?

Richtig, viele Leute haben schließlich gar keine Berührungspunkte mit dem Thema. Erst mal muss man sich auf der Internetseite des Marktstammdatenregisters als User registrieren. Danach kann man für jede Anlage, das muss nicht zwingend die eigene sein, eine Registrierung vornehmen, dafür muss man jedoch verschiedenste Daten über die jeweilige Anlage kennen. Diese Daten gibt man dann Schritt für Schritt in das Register ein. Die Eingabe wird anschließend noch einmal auf Abweichungen geprüft und gegebenenfalls wird man benachrichtigt. Wichtig ist noch: Man muss wirklich jede Anlage einzeln erfassen, also bei einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher müssen zwei Anlagen registriert werden.

Wie viel Zeit sollte man für die online Registrierung einplanen?

Ich habe den Vorgang schon mehrfach gemacht und mit ein bisschen Übung geht die Registrierung in zehn Minuten, das ist keine große Sache. Die größte Schwierigkeit ist zu verstehen, welcher Wert gerade gefragt ist. Da hilft es, die Unterlagen vom Netzbetreiber gleich neben sich liegen zu haben, zum Beispiel die Abrechnung einer Anlage. Ein kleiner Transfer ist jedoch trotzdem notwendig, da kann aber das Video auf unserer Homepage Hilfestellung leisten.

Was passiert, wenn man die Registrierung verpasst? Wissen Sie, für wie lange eine Einspeisevergütung ausgesetzt werden würde?

Das ist eine Sache der Bundesnetzagentur, beziehungsweise des Gesetzgebers, der die gesamte Registrierung angestoßen hat. Näheres regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Bundesnetzagentur meldet, dass Einspeisevergütungen und Marktprämien zurückgehalten werden oder die Förderung ganz entfallen kann, wenn die fristgemäße Registrierung versäumt wird. Im schlimmsten Fall sollen gar Bußgelder drohen. Positiv ausgedrückt bedeutet es aber auch: Als Registrierter hat man einen Zahlungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge.

Warum muss man sich überhaupt in dem neuen Marktstammdatenregister registrieren?

Der Hintergrund für das Marktstammdatenregister ist, dass es eine zentrale Stelle geben soll, wo alle Stammdaten des Strom- und Gasmarktes zusammengeführt werden. Laut der Bundesnetzagentur soll ein lückenloses Bild der deutschen Strom- und Gasversorgung entstehen. Das ist quasi wie eine Volkszählung, man macht zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Schnitt und möchte anschließend alles noch einmal verifizieren.

© SZ vom 28.01.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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