Hunde in Ebersberg:An die Leine

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Ob es Fiffi passt oder nicht, in Wohngebieten muss er in Ebersberg an die Leine. (Foto: Fredrik von Erichsen/dpa)

Der Stadtrat beschließt eine neue Hundehaltungsverordnung: Künftig dürfen Vierbeiner je nach ihrer Größe auch in Wohngebieten nicht mehr frei laufen.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Die große Freiheit, sie endet am Freitag in einer Woche. Zumindest für Hunde in Ebersberg. Denn zum 1. Mai tritt in der Kreisstadt die neue Verordnung über das Halten von Hunden in Kraft, und diese beinhaltet eine Verschärfung des Leinenzwanges. Künftig müssen Hunde in allen Wohngebieten in Ebersberg an die Leine genommen werden. Dies hat der Stadtrat nun bei zwei Gegenstimmen beschlossen und ist damit einer Empfehlung des Verwaltungsausschusses gefolgt.

Grund für die Änderung ist eigentlich eine Formalie: das Auslaufen der aktuellen Hundehaltungsverordnung aus dem Jahr 1993. Diese wurde nun zwar im nahezu kompletten Wortlaut erneut beschlossen, aber dennoch mit einer kleinen Änderung. Mussten Hunde mit einer Schulterhöhe von 50 und mehr Zentimetern bisher "auf öffentlichen Straßen und Gehwegen im Innenstadtbereich" an die Leine, heißt es in der Neufassung der Verordnung nun "auf öffentlichen Straßen und Gehwegen innerhalb der geschlossenen Ortslage".

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Man muss nicht besonders ängstlich sein, um sich von frei laufenden Hunden belästigt zu fühlen. Daher ist die neue Verordnung, die der Stadtrat verabschiedet hat, der richtige Weg.

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Seitens der Stadt erklärt man die Änderung damit, dass sie mehr Klarheit bringe. "Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Beschränkung der Anleinpflicht auf den Innenstadtbereich laufend zu Diskussionen führt", so die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage. Welche Unstimmigkeiten gemeint sind, erklärt Hauptamtsleiter Erik Ipsen auf Nachfrage. Das Problem sei oft gewesen, dass sich Hundehalter auch beim Gassigehen in Wohngebieten darauf beriefen, diese seien eben nicht Innenstadt, deshalb müsse ihr Tier nicht an die Leine.

Grundsätzlich verhielten sich die etwa 460 in Ebersberg gemeldeten Hunde und ihre Herrchen und Frauchen zwar sozialverträglich. Aber etwa 20 Mal im Jahr komme es vor, dass sich jemand bei der Stadt über nicht angeleinte Hunde in Wohngebieten beschwert, sagt Ipsen. "Es kommen auch immer wieder Eltern, die fordern, dass die Hunde in der Stadt angeleint werden sollen."

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:Für die Katz

Statt Klarheit zu schaffen, wirft die neue Verordnung der Stadt Ebersberg bei Hundehaltern nur neue Fragen auf.

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Außerdem gebe es noch einige wenige Hundevorfälle, die die Polizei der Stadt mitteilt. Dies sei immer dann der Fall, wenn jemand Anzeige gegen einen Hundehalter erstattet hat, etwa wegen Nötigung oder auch wegen Körperverletzung, wenn der Hund beispielsweise einen Spaziergänger gebissen hat. In diesen Fällen prüfe die Stadt, ob neben den Delikten, wegen denen die Polizei ermittelt, auch noch ein Verstoß gegen die Hundehaltungsverordnung und speziell die Anleinpflicht vorliegt.

Und auch hier gab es bisher das Problem, genau zu definieren was nun als Innenstadtlage gilt, wo der Hund an die Leine muss, und wo die Innenstadt mitsamt der Leinenpflicht aufhört. Um auch Wohngebiete, die zwar am Stadtrand liegen, aber dennoch eng bebaut sind - wie etwa Friedenseiche oder Mossteffl -, zu erfassen, habe man daher bei der Neufassung der Satzung eine weniger missverständliche Formulierung gesucht; eben die "geschlossene Ortslage" wie sie beispielsweise auch im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz verwendet wird.

Eine solche Ortslage sei überall dort, wo Häuser stehen, die neue Regelung betreffe also alle Wohngebiete auf Ebersberger Grund. Wie weit sich der Hund von diesen entfernen muss, ist allerdings in der neuen Satzung nicht festgelegt, aber Ipsen erläutert es an einem Beispiel. So würde der östliche Teil des Klostersees an der Eberhardstraße noch als geschlossene Ortslage gelten, der westliche Teil dagegen nicht mehr. "Ein Haus in der Ferne zu sehen, genügt nicht."

Am Egglburgersee ist von März bis Juli Leinenpflicht zum Schutz der Wiesenbrüter. Frei laufen dürfen Vierbeiner aber Richtung Gsprait. (Foto: Korbinian Eisenberger,Korbinian Eisenberger (oh))

Ausdrücklich keine Änderung werde die neue Satzung für Hundehalter bedeuten, die mit ihrem Tier außerhalb der Stadt, etwa an der Weiherkette oder Richtung Gsprait spazieren gehen. Mit diesen gebe es auch jetzt bereits kaum Probleme, sagt Ipsen, "unsere Fälle spielen sich in den Wohngebieten ab". Kontrollen müssen die Hundehalter im Übrigen nicht fürchten, die Stadt Ebersberg hat die Anleinpflicht in der Vergangenheit nicht aktiv überprüft und man werde dies auch in Zukunft nicht tun, so Ipsen. "Dafür haben wir gar kein Personal."

Im Stadtrat gab es keinen Diskussionsbedarf über die neue Satzung und lediglich zwei Gegenstimmen, die von Rosemarie Will und von Michael Schulte-Langforth (beide Grüne). Der hatte seine Ablehnung bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses damit begründet, dass die verschärfte Anleinpflicht die Probleme zwischen Hundehaltern und Spaziergängern nicht lösen werde.

© SZ vom 23.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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