Contra Leinenzwang:Für die Katz

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Statt Klarheit zu schaffen, wirft die neue Verordnung der Stadt Ebersberg bei Hundehaltern nur neue Fragen auf.

Von Karin Kampwerth

Kein Zweifel: Hunde, ob groß oder klein, gehören weder auf Spielplätze noch haben sie am Badestrand vom Klostersee etwas zu suchen. Und dass sie rund um Einkaufszentrum und Marktplatz angeleint sein sollten, versteht sich von selbst. Genauso, wie die Vierbeiner nicht frei in Wohngebieten herumlaufen sollten, wo sie ihr Geschäft im nächsten Vorgarten verrichten.

Schön wäre, wenn die Ebersberger das so klar sagen würden. Denn auch, wenn die Stadträte der Meinung sind, die bisherige Verordnung mit Anleinpflicht im Innenstadtbereich sei zu schwammig gewesen, ist die neue Fassung, die am 1. Mai in Kraft tritt, keine wirkliche Verbesserung.

So gibt es einen hübschen Spazierweg von der evangelischen Kirche aus über einen Feldweg Richtung Egglburger See. Dort unten ist zwar Vogelschutzgebiet, Hunde sollten an die Leine. Oben aber beim Hubschrauberlandeplatz wäre die schönste Freilaufspielwiese - wenn sich hier nun nicht die Frage stellte: Wird der Feldweg wegen der angrenzenden Gärten zum Wohngebiet gezählt?

Unklar bleibt auch das Freilaufen von der Jesuitengasse hinüber zum neuen Wertstoffhof. Auch dort sind es nur wenige Meter über eine Wiese zu einer Wohnsiedlung. Mehr Klarheit hätten die immerhin mehr als 400 Hundehalter in Ebersberg, wenn sich die Kreisstadt ein Beispiel an der Landeshauptstadt nehmen würde. Zunächst einmal dürfen Hunde dort grundsätzlich frei laufen - bis auf jene Flächen, die klipp und klar genannt werden: Bahnhöfe, Spielplätze, Oktoberfest . . .

Vorbildlich ist die "Zamperl-App", die beim Gassigehen auf dem Smartphone genau anzeigt, was wo erlaubt ist. Ohnehin geht es bei Verordnungen - in München wie in Ebersberg - aber doch darum, Hundebesitzer zu rücksichtsvollem Verhalten anzuleiten. Auch hier haben die Münchner die richtige Fährte aufgenommen. Wer einen Hundeführerschein macht, spart nicht nur die Hundesteuer: Er lernt vor allem, wie er sich mit seinem Vierbeiner so verhält, dass einer städtischen Wohngemeinschaft zwischen Mensch und Tier nichts mehr im (Spazier-)weg steht.

© SZ vom 23.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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