Bauen und Wohnen:Baustellen auf öffentlichem Grund werden in Vaterstetten teuer

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Wer in der Gemeinde Vaterstetten eine Baustelle auf öffentliche Straßen, Wege und Plätze ausdehnt - wir hier in der Karl-Böhm-Straße vor ein paar Jahren - wird dafür künftig zur Kasse gebeten. Die entsprechende Satzung hat der Gemeinderat nun abgesegnet. (Foto: Christian Endt)

Wer in Vaterstetten öffentlichen Grund als Abstellflächen nutzt, muss künftig dafür bezahlen. Durch die neue Satzung erhofft man sich in der Verwaltung auch weniger bürokratischen Aufwand.

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Die Großgemeinde ist nicht zuletzt eine solche, weil dort ständig gebaut wird. Nicht selten nehmen die für die ortstypische Nachverdichtung nötigen Baustellen aber auch öffentlichen Grund in Anspruch, etwa Straßen, Plätze und Gehwege. In Zukunft wird dies neben einem Ärgernis für Verkehrsteilnehmer auch einen Beitrag für die Gemeindefinanzen leisten, voraussichtlich noch im Herbst wird die Sondernutzung öffentlicher Flächen Geld kosten.

Die Vorlaufzeit für die nun im Gemeinderat beschlossene Einführung einer sogenannten Sondernutzungsgebührensatzung ist nicht gerade kurz. Das erste Mal wurde eine solche vor ziemlich genau sieben Jahren ins Spiel gebracht. Denn seit Sommer 2014 gab es in der Straße "Am Brunnen" Ärger mit einer Dauerbaustelle. Da sich im gleichen Zeitraum auch aus anderen Teilen der Gemeinde Anwohner und Verkehrsteilnehmer über Bagger und Materiallager auf den Straßen ärgerten - und darüber, dass dies gegen eine geringe Verwaltungsgebühr möglich war - gab es Überlegungen, entsprechende Gebühren einzuführen.

Was, wie nun in der Gemeinderatssitzung zu erfahren war, ein nicht ganz kleiner Aufwand gewesen sein muss. Renate Will (FDP) hatte die neue Satzung als "Bürokratie-Monster" kritisiert, das allen nur mehr Arbeit machen werde. Das Gegenteil sei der Fall, so Bauamtsleiterin Brigitte Littke: Zwar sei die Erstellung der Satzung durchaus mit einiger Arbeit verbunden gewesen, künftig werde sie der Verwaltung aber Arbeit abnehmen. Dies erwartet auch Georg Kast, Büroleiter des Bürgermeisters und Wirtschaftsförderer der Gemeinde. Bislang sei es nämlich so, dass bei jeder Sondernutzung ein Vertrag zwischen Nutzer und Gemeinde ausgehandelt werden müsse.

Die Fälle von Sondernutzung seien im übrigen nicht selten, so Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU), die Lagerung von Baumaterial auf den Straßen der Gemeinde komme sogar recht häufig vor. Wenn dies nun jemand plane, so Littke, sei jedes Mal ein zwei- bis dreiseitiger Vertrag individuell aufzusetzen. Grob gerechnet mache die Erstellung solcher Kontrakte insgesamt die Arbeitsbelastung einer halben Stelle aus - dies hoffe man durch die neue Satzung einzusparen: "Künftig können wir einfach einen Muster-Bescheid schicken", so Littke. Dieses Vorgehen habe auch der kommunale Prüfungsverband der Gemeinde schon vor einiger Zeit empfohlen, sagte Kast. "Auch um die Willkür des Bürgermeisters in den Griff zu bekommen", merkte jener scherzhaft an.

Etwas zu willkürlich schien Benedikt Weber (CSU) die Tatsache, dass es im Gebührenkatalog keine festen Sätze sondern Preisspannen gebe. So soll etwa das Aufstellen von Tischen und Stühlen für Gastronomiezwecke pro Monat und Quadratmeter zwischen zwei und fünf Euro kosten. Bei Verkaufsständen reicht die Spanne pro Stand und Monat sogar von 50 bis zu 200 Euro, beziehungsweise von fünf bis 20 Euro pro Tag, wenn es nicht länger als drei Tage dauert. Baustellen zahlen für die Materiallagerung zwischen 1,50 und drei Euro pro Quadratmeter und Woche.

Damit folge man der Mustersatzung so Kast, diese sehe einen gewissen Ermessensspielraum vor. Vorerst nicht zur Kasse gebeten werden die Stände des Wochenmarktes, hier sei aber eine eigene Satzung in Vorbereitung, so Luzia Klicka-Laudien vom Bauamt. David Göhler (Grüne) fragte an, wie denn die Autoteiler nach den neuen Regeln behandelt würden. Denn zwar seien diese kein gemeinnütziger Verein - für solche soll die Nutzung grundsätzlich kostenlos sein - dennoch leiste der Verein etwas für das Gemeinwohl. "Wir haben nicht vor, von den Autoteilern Gebühren zu erheben", stellte Littke klar, dies solle auch noch explizit in die Satzung aufgenommen werden.

Andere Fahrzeuge werden indes künftig sehr viel teurer: Die mit Abstand höchste Gebühr wird fällig, wenn jemand nicht zugelassene beziehungsweise nicht betriebsbereite Autos oder Anhänger auf öffentlichem Grund parkt. Hier gab es in der Gemeinde schon des öfteren Ärger, weil abgemeldete Fahrzeuge und mit Müll beladene Anhänger auf gemeindeeigenen Parkplätzen quasi entsorgt wurden. Damals hieß es seitens der Verwaltung, für mehr als einen Strafzettel und im Extremfall die Rechnung für die Entsorgung gebe es keine rechtliche Handhabe. Künftig wird die Gemeinde dafür eine Gebühr von 50 Euro pro Vehikel und angefangener Woche verlangen können.

Das Ganze sei "das Gegenteil von einem Bürokratie-Monster" sagte Zweite Bürgermeisterin Maria Wirnitzer (SPD). Die Sondernutzung werde dadurch "einfacher und gerechter - wenn zum Beispiel Baustellen wochenlang den öffentlichen Raum blockieren." Letztlich zeigte sich auch die FDP überzeugt, "wenn es eine Entlastung ist, unterstütze ich es", sagte Klaus Willenberg. Er merkte aber noch an, die Verwaltung hätte gleich die erwarteten Entlastungen in die Vorlage schreiben sollen. Ohne Gegenstimmen wurde die Einführung der Sondernutzungsgebührensatzung beschlossen. Diese soll nun voraussichtlich im Herbst bekanntgemacht werden, eine Woche danach tritt sie offiziell in Kraft.

© SZ vom 01.07.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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