Energieerzeugung:Ausbaustopp für Biogasanlage

Lesezeit: 2 min

Einem Gutachten zufolge muss das Grafinger Wasserschutzgebiet in Richtung Süden und Westen erweitert werden. Das bleibt nicht ohne Konsequenzen - eine Vergrößerung des Betriebes ist damit so gut wie unmöglich

Von Thorsten Rienth, Grafing

Fast drei Jahre hat Grafing auf das Ergebnis der Debatte um das Wasserschutzgebiet am Öxinger Brunnen gewartet. Jetzt steht fest: Die Schutzzone muss in südliche und westliche Richtung erweitert werden. Damit liegt die Biogasanlage nicht mehr knapp außerhalb, sondern innerhalb der "Wasserschutzzone III", des sogenannten weiteren Schutzgebiets. Etwaige Ausbaupläne sind damit laut Bürgermeisterin Angelika Obermayr (Grüne) "ausgesprochen schwierig bis unmöglich".

Das hydrogeologische Ergebnis bestätigt in Grafing diejenigen, denen die Biogasanlage schon immer bedenklich nah am Brunnen der Stadt lag. Vor allem die Nachbarschaft setzte praktisch seit Planungsbeginn alles daran, die Umsetzung zu verhindern. Zuletzt schöpfte man sogar Hoffnung für einen möglichen Rückbau. Dieses Ziel scheint zumindest derzeit unerreichbar. "Das steht überhaupt nicht zur Debatte", beteuerte Bürgermeisterin Obermayr am Dienstag. Der Ausbaustopp ist für die Kritiker der Anlage dennoch ein Teilerfolg.

Dass die Anlage am Ortsteil "Schönblick" über Jahre zum Grafinger Politikum wurde, liegt vor allem an ihrer Historie: Das Thema hatte im Jahr 2005 mit einer Routineüberprüfung der nötigen Ausmaße des Wasserschutzgebiets begonnen. Ergebnis war, dass das Areal um den Öxinger Brunnen ein Stück nach Osten verschoben werden konnte. Behörden wie Betreiber betonten zwar stets unisono, der Zeitpunkt der Berechnungen und die Planungen der Anlage stünden in keinem Zusammenhang. Gleichwohl entstand erst durch die Verschiebung jener Platz, auf dem die Anlage 2009 schließlich gebaut wurde.

Für die Anlage generell habe die sich abzeichnende Rückverschiebung keine Konsequenzen, erklärte Bürgermeisterin Obermayr. "Dass eine Biogasanlage in der 'Schutzzone III' steht oder gebaut wird, steht nicht grundsätzlich im Widerspruch." Wohl aber eine Erweiterung. Hintergrund ist die der Baugenehmigung zugrundeliegende Privilegierung. Sie gilt nur für den Neubau, nicht für den Ausbau.

Wollten die Betreiber die Anlage erweitern, geht das der Bürgermeisterin zufolge nur mehr über eine Änderung des Flächennutzungsplans. "Es müsste ein Sondergebiet Energieerzeugungsanlagen geschaffen werden", erklärte sie. Der Stadtrat hätte dann "eine schwerwiegende Entscheidung zu treffen" - zwischen dem Wunsch des Produzenten nach einer Erweiterung und dem Schutz des Grundwassers für die Bevölkerung. Ob sich im Stadtrat eine Mehrheit für das Betreiberinteresse findet, ist mindestens fraglich. Bereits eine bloße Kapazitätserhöhung betrachtete das Gremium bislang höchst skeptisch. Wegen des zu erwartenden großen Widerstands hatten die Betreiber einen solchen Antrag vor einigen Jahren notgedrungen zurückziehen müssen.

Glaubt man Florian Rothmoser von der Betreibergesellschaft, dann steht ein richtiger Ausbau gar nicht nur Debatte. "Das ist nie unsere Absicht gewesen", versicherte er. Gleichwohl: "Die Anlage hätte noch Kapazitäten. Da stellt sich natürlich schon die Frage, ob man die nicht auch irgendwann einmal abschöpfen möchte." Den Vorwurf einer in Kauf genommenen Gefährdung für das Grundwasser will er so nicht stehen lassen. "Wir sind hier doch genauso Grafinger wie alle anderen auch."

Das mindert etwa für Matthias Brosig nicht die Zweifel an der Unbedenklichkeit der Anlage. "Es ist doch überhaupt noch nicht geklärt, ob die Anlage nun in der Schutzzone Drei oder Zwei liegt", sagte der Anwohner. "Die Klassifizierung in der dritten Kategorie ist aktuell erst einmal nur eine Behauptung." Er warte nun auf die Einsicht in die Akten. "Dann werden wir das Gutachten von unseren Experten überprüfen lassen und entscheiden, ob wir weiter nachhaken." Rothmoser äußerte sich ähnlich - mit freilich entgegengesetzter Zielrichtung. Das Wasserwirtschaftsamt muss das Gutachten noch bestätigen. Die endgültige Festlegung des Wasserschutzgebetes nimmt dann das Ebersberger Landratsamt vor.

© SZ vom 14.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: