Amtsgericht Ebersberg:Falscher Job führt zu Geldstrafe

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Das Amtsgericht Ebersberg verurteilt einen Bäckermeister wegen leichtfertiger Geldwäsche. Da er bei dem ihm angebotenen Job nicht skeptisch wurde, muss er nun eine Strafe zahlen.

Von Anselm Schindler

Das Fachgebiet des Bäckermeisters sind Teige, Semmeln und Brezen. Geschäfte auf dem Finanzmarkt gehören im Regelfall nicht zum bodenständigen Bäcker-Alltag. "Der ist Bäckermeister, der weiß gar nix", formulierte das wenig charmant der Anwalt eines 56-jährigen Angeklagten aus dem nördlichen Landkreis. Die Strategie: Er wollte seinen Mandanten vor dem Ebersberger Amtsgericht als naives Opfer krimineller Machenschaften darstellen. Der Bäcker saß dort am Dienstag auf der Anklagebank, "leichtfertige Geldwäsche", legte ihm die Staatsanwaltschaft zur Last.

Zwei mal hat der Angeklagte von einer vermeintlichen Firma aus Tallinn Geld auf sein Konto erhalten, das er mit dem Geldüberweisungsinstitut Western Union weiter überwies. 18 Prozent der überwiesenen Summe konnte sich der Bäckermeister einbehalten, "als Provision", wie er Richterin Vera Hörauf zu erklären versuchte.

Der Angeklagte hat sich über die Anstellung gefreut statt sketpisch zu sein

Woher das Geld stammte, das konnte er allerdings nicht erklären. Mitarbeiter der besagten estnischen Firma habe er nie zu Gesicht bekommen, nur einen Arbeitsvertrag für eine Festanstellung. Noch vor dem Vorstellungsgespräch habe die Firma ihn angewiesen, das an ihn überwiesene Geld per Western Union weiter zu leiten. An ein ukrainisches Konto. Ob er da nicht argwöhnisch geworden sei, fragte Richterin Hörauf den Angeklagten. Dieser habe sich, so sagt er, sehr über die Festanstellung gefreut, Skepsis kam da nicht auf. Die Pacht für seine Bäckereifiliale sei kürzlich ausgelaufen, seither arbeite er in einem schlecht bezahlten Teilzeitjob, erklärte der Angeklagte.

Die Höhe der Summen, um die es bei den Überweisungen ging, lassen stutzig werden. 7500 Euro waren es bei der ersten Überweisung, 1350 Euro konnte der 56-jährige behalten. "So viel Geld, nur damit sie eine Überweisung tätigen?", fragte Hörauf launisch. Die Firma habe ihm mitgeteilt, dass er die Differenzen der Überweisungen als Vorschuss für seine Arbeit einbehalten dürfe, erklärte der Angeklagte. Leichtgläubig habe sein Mandant das Angebot dann angenommen, ergänzte sein Anwalt. Um das zu beweisen, hatte der 56-jährige Landkreisbürger diverse Ausdrucke von E-Mails dabei, die von der Richterin verlesen wurden. Doch Hörauf bezweifelte die Echtheit der Mails: "Das sieht aus, als wären die aus einem Forum, wollen sie mir das als Job-Offerte andrehen?"

Das Geld stammte aus Betrugsfällen mit Online-Überweisungen

Wenige Tage, nachdem der Angeklagte das Geld erhalten und weitergeleitet hatte, erhielt er von seiner Bank die Mitteilung, dass das ihm überwiesene Geld unrechtmäßig eingezogen worden sei. Es stammt, wie sich herausstellte, aus diversen Betrugsfällen bei Online-Überweisungen. Mit denen habe der Angeklagte zwar nichts zu tun, erklärte Richterin Hörauf. Doch der Tatbestand der leichtfertigen Geldwäsche sei erfüllt, weil sich dem Bäckermeister die Erkenntnis aufdrängen hätte müssen, dass er es mit Betrügern zu tun hat.

Das aber stritt der Angeklagte in der Verhandlung vehement ab. Er konnte allerdings auch nicht darlegen, welche Tätigkeiten er bei der Firma in Festanstellung erledigen hätte sollen. Man habe ihm nur gesagt, dass es sich um Finanzdienstleistungen handele, auch war von Reisen am Wochenende die Rede.

Die ganze Angelegenheit sei zu unübersichtlich gewesen, als dass sein Mandant kriminelle Machenschaften hinter dem Überweisungsgeschäft hätte wittern können, argumentierte der Verteidiger des 56-Jährigen. Richterin Hörauf sah das anders: Sie verurteilte den Bäckermeister zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 20 Euro.

© SZ vom 14.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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