Landgericht München:59-Jähriger soll Kinder sexuell schwer missbraucht haben

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Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den 59-Jährigen wiegen schwer. (Foto: dpa)

Am Dienstagvormittag hat der Prozess am Landgericht München II begonnen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer.

Von Thorsten Rienth, Ebersberg

Ein heute 59-Jähriger soll sich in den Jahren 2002 bis 2008 mehrmals an zwei Töchtern einer befreundeten Familie aus Ebersberg sowie zwei Mädchen in seiner damaligen Seefelder Nachbarschaft vergangen haben. Die Anklage lautet auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, sexueller Nötigung und Herstellung von kinderpornografischen Schriften. Am Dienstagvormittag hat der Prozess am Landgericht München II begonnen.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer: Von einer "Vielzahl an sexuellen Übergriffen" ist der Anklageschrift die Rede. Den damals zwischen neun und zwölf Jahre alten Mädchen habe er "erhebliche Schmerzen" zugefügt und diese billigend in Kauf genommen. In mehreren Fällen hat er nach Ansicht der Ermittler zudem Fotos geschossen. Stattgefunden hätten die Taten im Haus der Ebersberger Familie, in der früheren Wohnung des Angeklagten in Seefeld, aber auch im gemeinsamen Urlaub in Italien.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59-Jährigen vor, bei alldem besonders dreist vorgegangen zu sein. So habe er sein "freundschaftlich geprägtes Vertrauensverhältnis" gegenüber den Mädchen ausgenutzt. Mit der Ebersberger Familie sei er über mehrere Jahre gut befreundet gewesen. Bei den Kindern aus seiner früheren Seefelder Nachbarschaft habe es sich um Freundinnen seiner leiblichen Tochter gehandelt.

Ins Rollen kam die Angelegenheit erst zum vorvergangenen Jahresende. Die heute zwischen 20 und 24 Jahre alten Geschädigten hatten von den Übergriffen berichtetet und Ermittlungen in Gang gesetzt. Zwei Monate später nahmen die Ermittler den Mann fest. Dabei stellte die Polizei einen Laptop sicher, auf dem sie einige kinderpornografische Bilder fand, sowie Dias mit spielenden Kindern ohne Kleidung. Seither sitzt der Mann in München in Untersuchungshaft.

Die Konstellation des Falls ist eine etwas Besondere. Der 59-Jährige ist einschlägig vorbestraft. Er verbrachte wegen vergleichbarer Taten bereits mehrere Jahre im Gefängnis. Dass jene vier Mädchen aus Ebersberg und Seefeld weitere Opfer des Mannes sind, war bei der damaligen Verhandlung im Verborgenen geblieben. Erschwerend kommt hinzu, dass er mit der Kinderpornografie auf seinem Laptop gegen die Weisungen aus der im früheren Prozess verhängten Führungsaufsicht verstoßen haben soll. Der Verteidiger des Mannes kündete am Rande des ersten von drei angesetzten Prozesstagen ein Geständnis seines Mandanten an.

Nicht nur eben dieses könnte dem 59-Jährigen bei seinem zu erwartenden Strafmaß zugutekommen. Da sich sämtliche Taten im gleichen Zeitraum zugetragen haben, ist es nicht unüblich, dass die erst später bekannt gewordenen Missbräuche dem Strafmaß des ersten Prozesses angerechnet werden. In jedem Fall würde diese zusätzliche Haft dann mit der mittlerweile über einjährigen Untersuchungshaft verrechnet.

© SZ vom 29.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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