Ebersberg:Leinenzwang im Schutzgebiet

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Bisher durften Hunde im Landkreis Ebersberg außerhalb von Ortschaften überall frei laufen. Doch damit ist jetzt Schluss.

Lars Brunckhorst

Jetzt, da es auf Frühling zu geht, droht bald wieder Unfrieden in Wald und Flur. Auslöser sind Hundebesitzer, die bei Spaziergängen ihre Tiere von der Leine lassen. Die Leidtragenden sind Landwirte, deren Felder zu Hundeklos werden, vor allem aber Vögel, die in Wiesen brüten, und Wildtiere wie Hasen und Rehe, die von den Hunden aufgeschreckt oder sogar gejagt werden. Doch damit soll im Landkreis künftig Schluss sein - zumindest stellenweise.

Das wird vielen Hunden und ihren Haltern nicht gefallen: In Landschaftsschutzgebieten soll künftig Leinenzwang gelten. (Foto: EBE)

In Landschaftsschutzgebieten werden Hundebesitzer ihre Lieblinge künftig anleinen müssen. Auf Wunsch des Kreis-Umweltausschusses erlässt das Landratsamt demnächst einen Leinenzwang. Für drei Gebiete soll dieser bereits im Frühjahr gelten: das Brucker Moos, das Dobelgebiet mit dem Atteltal und den Egglburger See. Verstöße werden dann mit Bußgeldern geahndet. Ähnliche Vorschriften gibt es in zahlreichen Gemeinden für öffentliche Grünanlagen. Vaterstetten und Poing etwa verbieten, Hunde in den Sportanlagen frei laufen zu lassen.

Mit der einstimmigen Entscheidung folgte der Ausschuss einem Antrag von CSU-Kreisrat Martin Lechner. Dieser hatte seinen Vorstoß damit begründet, dass in den Schutzgebieten immer mehr Hundehalter unterwegs seien, oft mit mehreren Tieren gleichzeitig; die jetzigen Hinweistafeln, mit denen auf freiwilliger Basis gebeten werde, die Tiere anzuleinen, würden von den meisten Hundebesitzern jedoch ignoriert.

Mit dem Beschluss setzte sich der Ausschuss einschließlich Landrat Gottlieb Fauth über die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt hinweg. Deren Leiter Hans Taschner hatte zuvor im Ausschuss vor einem "politischen Schnellschuss" gewarnt und empfohlen, es bei den bisherigen Appellen zu belassen. Die Zahl der Beschwerden über freilaufende Hunde, die bei der Behörde eingehen, beschränkten sich auf drei bis vier Fälle pro Jahr. Gemeldet sind im Landkreis aber etwa 5700 Hunde. Hinzu kommt eine nicht bekannte Dunkelziffer ungemeldeter Tiere.

Der Experte im Landratsamt verwies zudem auf den Vollzugsaufwand und den Personalmangel, um die Einhaltung des Leinenzwangs zu kontrollieren. Dies sei von den Naturschutzwächtern des Landkreises nicht zu leisten. Außerdem befürchtet Taschner Klagen gegen die Verordnung, sollte diese nicht in einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren erlassen werden. Genau daran aber hat der Leiter der Naturschutzbehörde Zweifel.

Davon wollten sich die Ausschussmitglieder jedoch nicht abhalten lassen: Quer durch die Fraktionen war man sich einig, dass der Ärger mit freilaufenden Hunden überhand nehme und die unverbindlichen Appelle nicht ausreichten. "Wenn man die Leute anspricht, bekommt man bisher nur blöde Antworten", schilderte Lechner die Situation, was seine Kollegen Josef Riedl und Franz Pfluger (beide CSU) sowie Max Maier (Grüne) bestätigten.

Auch Ralf Kirchner plädierte für einen Leinenzwang: Es gehe nicht darum, Hundehalter zu diskriminieren, so der SPD-Kreisrat. "Aber Landschaftsschutzgebiete gibt es nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil dort seltene Tierarten leben, die einen Anspruch auf Schutz haben." Kirchner wies wie Lechner darauf hin, dass Hunde auch nach Einführung einer Anleinpflicht in Schutzgebieten immer noch auf 80 Prozent der Landkreisfläche freien Auslauf hätten.

Gelten soll der Leinenzwang nach dem Willen des Ausschusses für alle elf Landschaftsschutzgebiete im Landkreis. Zunächst soll die Anleinpflicht aber im Brucker Moos, dem Dobelgebiet und Atteltal sowie am Egglburger See eingeführt werden, weil dort im Frühjahr besonders viele Vögel in den Wiesen brüten, also gefährdet sind.

© SZ vom 04.02.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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