Ebersberg:Kaffeepause mit Folgen

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Herzoperation: Lobbyisten sollen nicht mehr über die Ausstattung der deutschen Krankenhäuser mitentscheiden. (Foto: Maurizio Gambarini/dpa)

Rentnerin fällt in einem Autohaus hin und bricht sich den Oberschenkel. Nun verlangt sie Schmerzensgeld

Von Andreas Salch, Ebersberg

Ein Ebersberger Automobilhändler soll einer Rentnerin aus Baldham für die Folgen eines Sturzes rund 30 000 Euro zahlen. Die heute 70-Jährige war Anfang Juni 2011 in einem Raum des Autohauses, in dem Neuwagen ausgestellt werden, hingefallen. Dabei zog sie sich eine komplizierte Fraktur am rechten Oberschenkelhalsknochen zu. Insgesamt musste die Rentnerin circa 75 Behandlungstermine über sich ergehen lassen. Unter anderem kam es eineinhalb Jahre nach dem Sturz zu einer weiteren Operation, bei der ihr ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt wurde. Die 70-Jährige leidet bis heute an den Folgen des Unfalls und fühlt sich in ihrer Lebensqualität stark eingeschränkt.

Anfang des Jahres hat sie den Automobilhändler verklagt. Neben Schmerzensgeld in Höhe von 20 000 Euro verlangt die Rentnerin 2000 Euro für Zuzahlungen zu diversen Behandlungen sowie weitere 5500 Euro Verdienstausfall, da sie zum Zeitpunkt des Sturzes noch gelegentlich arbeitete. Bei einem Gütetermin am Landgericht München II kam es zu keiner Einigung. Einem Vergleich wollte weder der Automobilhändler noch die Baldhamerin zustimmen.

Der Vorsitzende der 11. Kammer am Landgericht München II, Richter Nicolas Harbers, stellte fest, dass der Inhaber des Autohauses dafür verantwortlich sei, dass in seinen Geschäftsräumen niemand zu Schaden kommt. Allerdings müsse geklärt werden, ob er an dem Sturz der Rentnerin ein Mitverschulden trage. An jenem 7. Juni 2011 wollte sich die heute 70-jährige Baldhamerin an einem Kaffeeautomaten, der in dem Ausstellungsraum des Autohauses steht, einen Kaffee holen. Auf dem Weg zu dem Automaten lief sie auf einer an den Rändern abgeflachten Parkettfläche, auf der sich Sitzgelegenheiten befinden. Beim Verlassen der Fläche, die im Niveau zwei Zentimeter höher ist, als der weiß geflieste Boden des Ausstellungsraums, knickte sie um und fiel hin.

Die 70-Jährige trug feste Halbschuhe mit Gummisohle. Trotz des Sturzes fuhr sie noch selbst mit ihrem Auto nach Hause. Dort sei sie aus ihrem Wagen gefallen, sagte die Frau am Rande der Verhandlung. Wegen der großen Schmerzen habe sie nicht mehr aufstehen können. Glücklicherweise habe sie eine Nachbarin gefunden. Anschließend sei sie mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht und noch am selben Tag operiert worden.

Der Anwalt des Autohändlers wies in der Verhandlung darauf hin, dass außer der Klägerin noch niemand auf oder am Übergang der Parkettfläche zum gefliesten Boden des Ausstellungsraums gestürzt sei. Dass die 70-Jährige womöglich allerdings durch das Betrachten der Neuwagen abgelenkt war und deshalb hinfiel, schloss der Anwalt aus. Denn dort, wo sich der Kaffeeautomat befinde, stünden keine Neuwagen.

Richter Nicolas Harbers gab sowohl der Klägerin als auch dem Vertreter des Autohauses zu bedenken, dass für beide Parteien das Risiko bestehe, den Prozess zu verlieren. Allerdings, so der Vorsitzende, trage das größere Risiko seiner Einschätzung nach die Rentnerin. Denn die Beweispflicht liegt bei der Rentnerin. Sie müsse nachweisen, ob eine Verkehrssicherungspflichtverletzung durch das Autohaus vorgelegen habe oder nicht. Eine Entscheidung will das Gericht Ende des Monats verkünden.

© SZ vom 08.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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