Ebersberg:Holocaust-Leugnerin erneut vor Gericht

Lesezeit: 2 min

Wegen Volksverhetzung wurde Sylvia Stolz 2009 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und aus der Anwaltskammer ausgeschlossen. Nun legte die Ebersbergerin Berufung ein.

Andreas Salch

Die Ebersberger Rechtsextremistin Sylvia Stolz hat vor dem Bayerischen Anwaltsgerichtshof in München gegen ihren Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die 47-Jährige Juristin war im Mai vorigen Jahres vom Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Neben der Haftstrafe hatte das Gericht zudem angeordnet, dass Stolz ihren Beruf als Rechtsanwältin fünf Jahre lang nicht ausüben dürfe.

Wegen Volksverhetzung wurde Sylvia Stolz 2009 zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt und aus der Anwaltskammer ausgeschlossen. Gegen den Ausschluss legte die Holocaust-Leugnerin nun Berufung ein. (Foto: dpa)

Im September 2009 hatte daraufhin zunächst das Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München Stolz in erster Instanz zum Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft verurteilt. Gegen diese Entscheidung legt die nach wie vor in Ebersberg gemeldete Juristin jetzt vor dem Anwaltsgerichtshof Berufung ein.

Der Anwaltsgerichtshof ahndet Verstöße von Rechtsanwälten gegen das anwaltliche Berufsrecht sowie Disziplinarsachen. Für die Verhandlung hat Stolz von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Öffentlichkeit zuzulassen. Allerdings erschienen zu der Verhandlung am Freitag nur fünf ihrer Sympathisanten. Sie standen auf, als ein Wachtmeister Stolz in den Gerichtssaal führte und begrüßten sie. "Gut siehst Du aus", sagte einer von ihnen zu der 47-Jährigen. Auch während einer Sitzungspause bekam Stolz die Gelegenheit, sich mit ihren Anhängern zu unterhalten.

Ihr Recht, sich zur Sache einzulassen, nutzte sie dazu, ihre revisionistischen Thesen zu verbreiten. Ihre Ansicht, wonach die Bundesrepublik unter "Fremdherrschaft" stehe, glaubte Stolz mit einer Rede belegen zu können, die der SPD-Politiker Carlo Schmid 1948 vor dem Parlamentarischen Rat im Zuge der Ausarbeitung des Grundgesetzes gehalten hat. "Ich habe nichts anderes gesagt als er", erklärte Stolz, der unter anderem die Verunglimpfung der Bundesrepublik vorgeworfen wird.

Da es ihr Recht ist, sich zur Sache einzulassen, bleibt dem Gericht keine andere Wahl, als die 47-Jährige gewähren zu lassen. Stolz redete, bis sie heiser um eine kurze Pause bat. Carlo Schmids Ansichten, die sie sich zu eigen gemacht habe, seien "nie bestritten" worden und "richtungsweisend für die Auslegung" des Staatsrechtes, erklärte Stolz. Aus diesem Grund sei der Vorwurf, sie verunglimpfe die Bundesrepublik - Stolz sprach stets von "BRD" - ungerechtfertigt.

Mit der Verlesung der Rede Schmids hole sie heute nach, was ihr 2007 vom Landgericht Mannheim verboten worden sei. In jenem Verfahren war Stolz Anwältin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel. Das Gericht hatte ihn wegen Volksverhetzung zur Höchststrafe von fünf Jahren verurteilt. Stolz selbst wurde damals noch im Gerichtssaal festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht.

Der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches, in dem Volksverhetzung unter Strafe gestellt ist, sei, sagte die Ebersberger Juristin vor dem Anwaltsgerichtshof nur dazu da, die "freie Meinungsäußerung einzuschränken". Außerdem besitze der Paragraf "keine rechtliche Legitimität".

Ihre Anhänger im Zuschauerraum quittierten solche Äußerungen stets mit hämischem Grinsen und zustimmendem Kopfnicken. Vor allem als sie dazu ausholte, die Mär von einer jüdischen Weltherrschaft mit zahlreichen Quellen belegen zu können, zeigten ihre Sympathisanten unverhohlen ihre Zustimmung. Das Verfahren wird fortgesetzt.

© SZ vom 18.12.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: