Ebersberg:Haftstrafe für frühere Kita-Verantwortliche

Lesezeit: 2 min

Um Fördermittel für zwei Poinger Kitas zu bekommen, hat die frühere Vorsitzende des Diakonievereins falsche Angaben gemacht.Nun soll die 53-Jährige wegen Betrugs für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Das Ebersberger Amtsgericht hat am Dienstag die frühere Vorsitzende des Poinger Diakonievereins zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Eine Aussetzung zur Bewährung ist bei einer derart hohen Strafe gar nicht möglich - sollte das Urteil Bestand haben, müsste die 53-Jährige also tatsächlich ins Gefängnis. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Markus Nikol sah die Angeklagte des Betrugs in drei besonders schweren Fällen überführt. Sie hatte bei der Verwaltung von zwei Kindertagesstätten in Poing unter anderem falsche Angaben zur Arbeitszeit und Qualifikation der Mitarbeiterinnen gemacht und so bewirkt, dass Fördermittel geflossen sind, die es sonst nicht gegeben hätte.

Dass sie versucht hat, einen Teil der Schuld bei den Verantwortlichen im Landratsamt und bei der Gemeinde Poing abzuladen, hat ihr das Gericht besonders übel genommen: Derlei "Verschwörungstheorien" hätten sich bei den Zeugenvernehmungen absolut nicht bestätigt, sagte der Richter.

Verteidigerin Ricarda Lang hatte immer wieder zu beweisen versucht, dass die zuständigen Stellen in der Gemeindeverwaltung und im Landratsamt lange von den Zuständen in der Kita gewusst und sie nur geduldet hätten, weil es ansonsten Probleme bei der Kinderbetreuung gegeben hätte. Diese Behauptung hatten allerdings die Betroffenen als Zeugen vor Gericht nachdrücklich zurückgewiesen. Erst nach massiven Elternbeschwerden über die mangelhafte Personalausstattung in den Kitas und einer darauf folgenden Belegprüfung sei das Ausmaß der Defizite zutage getreten.

"Sie reiten sich noch mehr rein", warnt die Staatsanwältin

Bereits während der Verhandlung hatte Staatsanwältin Constanze Schneider gewarnt, dass es für die Angeklagte gefährlich werden könnte, den eingeschlagenen Kurs bei der Verteidigung weiter zu gehen. Wenn sie nun die Mitarbeiter der Behörden einer Straftat bezichtige - in diesem Fall der Beihilfe zum Subventionsbetrug - "reiten Sie sich noch mehr rein", so die Staatsanwältin.

Auch am Ende der Verhandlung sah sie die von der Verteidigung erhobenen Vorwürfe gegen die Gemeinde und das Landratsamt nicht bestätigt - sie wertete das als straferschwerend für die Angeklagte. Auch dass es um viel Geld ging - immerhin musste gut eine Million Euro an Fördergeldern an den Freistaat zurückgezahlt werden - und die Taten über einen langen Zeitraum hinweg begangen wurden, müssten sich in der Strafe auswirken. Zwei Jahre und zehn Monate hielt die Staatsanwältin letztlich für angemessen.

"So jemanden schickt man nicht ins Gefängnis", sagt die Verteidigerin

Verteidigerin Ricarda Lang hingegen unterstrich, dass ihre Mandantin eigentlich einen Freispruch verdiene. Sie betonte erneut, die Behörden hätten schon lange gewusst, dass die Voraussetzungen für Fördermittel eigentlich nicht vorhanden gewesen seien. Überdies kritisierte Lang, dass sich die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen zu sehr auf die Angaben der Behördenvertreter selbst verlassen hätten, obwohl diese daran interessiert gewesen seien, sich selbst nicht zu belasten.

Im Falle, dass sich das Gericht nicht zu einem Freispruch durchringen könnte, plädierte Lang immerhin für eine Bewährungsstrafe. Die Angeklagte habe schließlich das Geld nicht in die eigene Tasche gesteckt, sie habe sich ehrenamtlich dafür eingesetzt, dass arbeitenden Eltern gute Betreuungsmöglichkeiten geboten worden seien. "So jemanden schickt man nicht ins Gefängnis", sagte Lang. Ohnehin sei klar, dass sich die 53-Jährige sicher nicht noch einmal etwas zuschulden kommen lassen werde.

Das Gericht folgte dieser Argumentation letztlich aber nicht. Selbst eine Strafe von bis zu zwei Jahren hätte man nicht zur Bewährung aussetzen können, sagte der Richter, "besondere Umstände", die laut Gesetz hierfür Bedingung wären, gebe es hier nämlich nicht.

© SZ vom 22.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: