Sozialwohnungen im Kreis:Gerechte und transparente Vergabe

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Der Kreis regelt künftig die Vergabe von Sozialwohnungen neu. Ein Punktekatalog soll das Verfahren auch für die Betroffenen verständlicher machen.

Die Vergabe von Sozialwohnungen im Landkreis soll künftig noch gerechter und transparenter ablaufen. Der zuständige Sozialausschuss des Kreistags hat die Einführung eines entsprechenden Punktekatalogs gebilligt, der sich an dem Modell orientiert, das schon länger in der Landeshauptstadt praktiziert wird. Bestimmte Personengruppen erhalten dabei von vornherein so genannte Vorrangpunkte: schwerbehinderte und ältere Menschen, schwangere Frauen, Familien, junge Ehepaare oder Alleinstehende mit Kindern. Hinzu kommen die Punkte, die sich aus der aktuellen Situation heraus ergeben.

Bestehende Obdachlosigkeit etwa bringt die Betreffendenden auf der Warteliste weiter vor; und auch wer beispielsweise in einem Frauenhaus, einer Mutter-Kind-Einrichtung oder einem Männerwohnheim lebt, bekommt vergleichsweise viele Punkte. Eine Auswirkung in Form von Punkten zeigt sich auch, wenn nach einer Trennung oder Scheidung der Verbleib in der gemeinsamen Wohnung unzumutbar ist. Das Punktekonto ist auch abhängig von der Zeit, die der Betreffende bereits im Landkreis lebt. Auch Minuspunkte sind möglich: Sie gibt es für drei oder mehr Ablehnungen eines Wohnungsangebots. Ganz weit vor in der Rangliste rückt derjenige, der eine größere Sozialwohnung freimachen und gegen eine kleinere tauschen möchte.

Der Katalog soll die Vergabe für Betroffene transparenter machen

In der Vergangenheit hat nach Angaben von Irmgard Gäßl, die im Landratsamt für das Thema zuständig ist, der zuständige Sachbearbeiter weitgehend nach eigenem Ermessen die Dringlichkeit festgesetzt. Dieses System wolle man aber überarbeiten - nicht zuletzt, um es für die Betroffenen erklärbarer zu machen. Die Stadt München fahre mit dem Punktemodell sehr gut, erläuterte Gäßl, auch andere Kreise und Gemeinden seien gerade dabei umzustellen. Abgesprochen ist die Neuregelung auch mit dem Vaterstettener Rathaus, wo die Sozialwohnungen im eigenen Zuständigkeitsbereich vergeben werden. Auf diese Weise soll eine landkreisweite Gleichbehandlung erreicht werden.

Die Mitglieder im Sozialausschuss des Kreistags begrüßten die Überarbeitung der Richtlinien. Sie seien nun nachvollziehbarer und brächten weniger Ärger, sagte etwa Reinhard Oellerer (Grüne), der lediglich vorschlug, Alleinerziehenden mit Kindern mehr Punkte zuzugestehen als beispielsweise jungen Ehepaaren ohne Kindern. Schließlich, so Oellerer, wisse man ja, dass für Alleinerziehende Kinder das Armutsrisiko Nummer eins seien. Gäßl appellierte dafür, den Katalog zunächst in der vorgelegten Form zu belassen, Nachjustierungen seien auch später möglich. Lediglich Vincent Kalnin (Grüne), der sich mehr Vorrangpunkte für Inhaftierte gewünscht hätte, stimmte letztlich gegen den neuen Punktekatalog.

© SZ vom 21.03.2016 / moo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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