Ebersberg:Bewährungsstrafe wegen Kinderpornos

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Das Urteil wurde am Dienstag im Ebersberger Amtsgericht gesprochen. (Foto: Christian Endt)

Weil der 33-Jährige nicht vorbestraft ist, entgeht er dem Gefängnis.

Aus dem Gericht von Wieland Bögel, Ebersberg

Die Frage "Hast Du Kinder?" klingt noch harmlos - der Nachsatz eher nicht mehr: "Ich steh auf Girls so ab elf", soll ein 33-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis in einem Chatforum geschrieben haben. Dort tauschte er mit einem anderen Mann auch Bild- und Videodateien aus, auf denen der Missbrauch von minderjährigen Mädchen zu sehen war. Nun musste sich der 33-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten, der Vorwurf lautete Erwerb, Besitz und Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften.

Dieser Austausch, konkret ging es um sechs Bilder, die der Angeklagte verschickte, und fünf Bilder sowie acht Videos, die er im Gegenzug erhielt, fand bereits im Frühjahr 2015 statt. Als die hessische Polizei vergangenes Jahr gegen den Chatpartner des nun Angeklagten wegen Kinderpornos ermittelte, werteten sie auch dessen Kontaktdaten aus und kamen so auf den 33-Jährigen.

Im vergangenen Dezember wurde dessen Wohnung durchsucht. Auf dem Mobiltelefon und Laptop fand sich eine sehr umfangreiche Pornosammlung, darunter die elf Bilder und acht Videos, welche die beiden Männer in dem Forum getauscht hatten. Die Motive sind laut Anklageschrift teilweise durchaus heftig. Die Bandbreite der Videos und Bilder reicht von nackten Mädchen in einschlägigen Posen bis hin zu massivem sexuellen Missbrauch teilweise durch mehrere Männer. Das Alter der Dargestellten liege zwischen fünf und 16 Jahren, so die Staatsanwaltschaft.

Kinder zwischen fünf und 16 Jahren

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe sofort ein und erklärte, es tue ihm sehr leid. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant sei nicht pädophil, er habe aus Unkenntnis gehandelt. Die nun angeklagten Bilder und Videos hätten schließlich nur einen Bruchteil der Sammlung des 33-Jährigen ausgemacht, der Rest sei ganz legale Pornografie gewesen, "die Festplatte war praktisch voll damit".

Auch der Angeklagte betonte, er würde Kindern nie etwas antun. "Es behauptet ja keiner, dass Sie sich morgen ein Kind schnappen", so Richterin Vera Hörauf, aber der Konsum einschlägiger Bilder und Videos "regt auch deren Produktion an", also den Missbrauch von Kindern. Auf jeden Fall sollte sich der Angeklagte "von jemandem anschauen lassen, der sich mit so was auskennt". Immerhin habe er sich die Bilder und Videos bewusst beschafft und sogar noch extra danach gefragt. "Wenn ich den Chatverlauf lese, bekomme ich ein ungutes Gefühl."

Die Richterin regte daher an, der Angeklagte solle zumindest ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, eventuell auch eine Therapie machen, falls dies nötig sei. "Damit das nicht noch mal passiert", so die Richterin, "denn dann muss ich Sie einsperren." Sie fragte den 33-Jährigen, ob er eine entsprechende Bewährungsauflage akzeptieren würde. Der erklärte sich dazu sofort bereit.

Dementsprechend fiel das Urteil aus. Der Angeklagte wurde zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dies sei möglich, weil der 33-Jährige nicht vorbestraft und außerdem einsichtig und reuig sei. Als Auflage muss er, neben dem Beratungs- oder Therapiegespräch, auch einen Betrag von 3000 Euro an das Mutter-Kind-Zentrum in Augsburg, das unter anderem Früherkennung sexuellen Missbrauchs betreibt, bezahlen. Außerdem wird dem Verurteilten ein Bewährungshelfer zugewiesen. Der 33-Jährige nahm das Urteil sofort an, die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls eine Bewährungsstrafe, aber von 15 Monaten gefordert hatte, gab noch keine Erklärung ab.

© SZ vom 09.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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