Ebersberg:Chef der Kreisklinik zu Geldstrafe verurteilt

Lesezeit: 2 min

Kreisklinik-Geschäftsführer Stefan Huber ist froh, dass das Verfahren endlich vorbei ist. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Grund sind falsch abgerechnete Leistungen - und ein enttäuschter Mitarbeiter

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Dass ein Angeklagter, der gerade zu einer Geldstrafe von immerhin 20 250 Euro wegen Betruges verurteilt wurde, zufrieden ist, dürfte eher selten der Fall sein. Doch für Klinik-Geschäftsführer Stefan Huber geht mit dem Urteil eine vierjährige Belastung zu Ende, "ich will es nur noch weg haben," sagt er nach dem Prozess, Rechtsmittel werde er keine einlegen. Denn Huber hat sein Ziel erreicht, zwar muss er eine durchaus heftige Strafe zahlen, aber da sich diese auf 90 Tagessätze aufteilt, gilt der Klinikchef als nicht vorbestraft. In einem vorangegangenen Strafbefehl war nicht nur die Gesamtsumme mit 36 000 Euro erheblich höher gewesen, hier wäre Hubers Vergehen mit 300 Tagessätzen bestraft und als Vorstrafe ins Bundeszentralregister eingetragen worden.

Wesentlich komplexer als die Frage vorbestraft oder nicht stellt sich das Vergehen selbst dar. Denn weder hat sich der Klinikchef selbst bereichert, noch ist ein tatsächlicher Schaden entstanden. Im Jahr 2009 hatte die Kreisklinik wegen Überfüllung zehn Patienten an eine Privatklinik in Neubiberg überwiesen. Die beiden Krankenhäuser hatten dazu eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Abgerechnet bei den Krankenkassen - die in jedem Fall hätten zahlen müssen - hatte die Leistung in Höhe von 25 676,99 Euro die Kreisklinik, weil diese für die Patienten ursprünglich zuständig war. Dies hätte aber nicht passieren dürfen, so die Staatsanwaltschaft, schließlich erfolgte die eigentliche Behandlung der Kranken in der Neubiberger Klinik. Und eine Leistung abzurechnen, die man nicht erbracht hatte, sei nun mal Betrug. Ein entsprechendes Verfahren wurde deshalb gegen die Geschäftsführung der Klinik angestrengt.

Dass es überhaupt zu einem Strafverfahren kam und die Sache nicht vor einem Zivil- oder Verwaltungsgericht verhandelt wurde, lag nach Angaben Hubers und seines Verteidigers Tobias Weimer an einem ehemaligen Mitarbeiter der Kreisklinik. Dieser hatte mit seinem Noch-Arbeitgeber vor vier Jahren unter anderem über die Höhe seiner Abfindung gestritten. Dabei habe er auch versucht, die Geschäftsführung der Klinik zu erpressen, eben mit der Drohung, die Unterlagen über die Kooperation mit den Neubibergern der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Die Kreisklinik sei darauf nicht eingegangen, so Huber, woraufhin der Mitarbeiter seine Drohung wahr machte und die Geschäftsführung wegen Betruges anzeigte.

Vor Gericht räumte der Klinikchef die ihm zur Last gelegten Vorwürfe unumwunden ein. Er versicherte aber auch, dass es ihm nicht bewusst gewesen sei, eine ungültige, ja sogar rechtswidrige Kooperation mit der Neubiberger Klinik eingegangen zu sein. Zu der Zusammenarbeit geraten habe ihm sein ehemaliger Chef, der auch in der Neubiberger Klinik tätig war. Im Nachhinein sei es sicher falsch gewesen, ohne ausführliche juristische Beratung und Bewertung die Kooperation einzugehen, so der Klinikchef. Das Geld sei vollständig an die Kassen zurücküberwiesen worden. Er habe damit aber nur das Beste für die Patienten, die Klinikmitarbeiter und das Krankenhaus im Sinn gehabt. Denn als er 2009 die Leitung übernahm, hätten die Abteilungen bei Überbelegung oft auf die sogenannten "Gang-Betten" zurückgegriffen, also die Patienten auf den Fluren versorgt. Dies sei sowohl unangenehm für die Kranken und habe der Klinik außerdem einmal sogar Schadensersatzforderungen eines Patienten eingebracht, der sich, weil er in seinem Flurbett nicht nach der Schwester klingeln konnte, selbst auf den Weg zur Toilette machte und stürzte. Inzwischen habe man das Problem der Gang-Betten durch mehr Koordination zwischen den einzelnen Abteilungen weitgehend gelöst.

Unterstützung für Huber kommt von Landrat Robert Niedergesäß (CSU), der qua Amt auch Aufsichtsratsvorsitzender der Klinik ist. Der Aufsichtsrat bedaure, dass es überhaupt zu dem Verfahren gekommen sei, schreibt der Landrat in einer Pressemitteilung und dankt gleichzeitig "dem Geschäftsführer für die Akzeptanz des Urteils und freut sich auf die weitere gemeinsame erfolgreiche Zusammenarbeit". Noch nicht entschieden ist, ob Huber die Geldstrafe aus seinem Privatvermögen begleichen muss, oder ob ihm die Klinik, beziehungsweise der Landkreis, dabei unterstützen wird. Dementsprechende Fragen würden derzeit noch rechtlich geprüft, so Niedergesäß am Montag auf Nachfrage.

© SZ vom 28.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: