Ebersberg:180 000 Euro am Fiskus vorbei geschleust

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Von Korbinian Eisenberger, Ebersberg

Insgesamt 180 000 Euro soll sie zusammen mit ihrem Ehemann am Fiskus vorbeigeschleust haben. Nun ist eine 36 Jahre alte Frau wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in neun Fällen verurteilt worden. Die dreifache Mutter war Teil einer Firma im südlichen Landkreis Ebersberg, die wegen systematischen Betrugs angeklagt war. Sie und ihre Komplizen beschäftigten mehrere Jahre lang Arbeiter bei einer Putzfirma, ohne diese behördlich anzumelden. Das Amtsgericht Ebersberg verurteilte die 36 Jahre alte Mittäterin nun zu einer zweijährigen Haftstrafe, die Richter Markus Nikol zur Bewährung aussetzte.

Angeklagt und zum morgendlichen Termin geladen war auch der Ehemann, der "die treibende Kraft" gewesen sei, so der Richter. Im Gerichtssaal erschien jedoch lediglich dessen Verteidiger, weswegen der Staatsanwalt einen Haftbefehl für den Angeklagten beantragte. Der Verteidiger ihres Mannes hatte somit früh Feierabend, die Angeklagte hingegen legte ein ausführliches Geständnis ab und entschuldigte sich. Sie selbst war offiziell als Putzfrau angestellt, erledigte jedoch eigentlich die komplette Buchhaltung der Firma. "Ich habe mich um die Papiere gekümmert, Rechnungen schreiben, Leute anmelden." Letzteres habe sie in Absprache mit ihrem Mann und einem dritten Beteiligten absichtlich unvollständig durchgeführt. So blieb der Firma etwa die Abführung der Sozialbeiträge an den Staat erspart.

Bei der Firma handelte es sich um ein in München eingetragenes Reinigungsunternehmen, welches unter anderem im Kreis Ebersberg gebucht wurde, um Asylbewerber-Unterkünfte zu säubern. Die Angeklagte zahlte die Arbeiter in aller Regel bar aus, wie sie erklärte. Nicht wenige davon seien "Leute ohne Wohnsitz" gewesen, sagte sie. "Die haben auf der Straße gelebt und sind zu uns gekommen. Sie wussten, da gibt's jeden Tag Arbeit und Geld." Solange, bis Zollermittler den Betrügern auf die Schliche kamen. Belastend für die Angeklagte kam hinzu, dass sie sich zwischen den Jahren 2009 und 2016 bereits vier Einträge geleistet hatte und damit - unter anderem wegen Betrugs vor acht Jahren - "einschlägig vorbelastet" ist, wie der Richter erklärte. Hinzu kommt die hohe Schadenssumme von 180 000 Euro. Entlastend für sie wirkte sich ihr vollumfängliches Geständnis auf das Urteil aus, auch ihr reumütiger Satz "Ich würde das nie wieder machen" habe überzeugend gewirkt, so Richter Nikol. Positiv legte ihr das Schöffengericht zudem aus, dass die Tat bereits fünf Jahre zurück liegt und seither keine Einträge mehr gegen sie vorliegen.

Die Wiedergutmachung des Gesamtschadens wurde ihr nur zu einem Teil auferlegt. 32 000 Euro soll sie ratenweise zurückzahlen, hinzu kommen die Kosten des Verfahrens.

© SZ vom 09.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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