Amtsgericht:Nackt vor Mädchen

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37-jähriger Trainer zu Geldstrafe verurteilt

Von Johanna Feckl, Ebersberg

Weil er vor drei Schülerinnen seinen Penis entblößt und in diesem Zustand zu zwei der Mädchen Augenkontakt gesucht haben soll, musste sich ein 37 Jahre alter Mann vor dem Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte aber wehrte sich gegen die Vorwürfe. "Das wirkt ja, als ob ich mich da extra so hingestellt hätte." Seiner Ansicht nach ist der Vorfall "aufgebauscht", er habe sich doch nur umziehen wollen. Der Angeklagte sprach von einem Missverständnis.

Drei Kinder aus der Sportgruppe seien an jenem Tag im Mai 2018 zu früh zum Training erschienen, sagte der 37-Jährige. Die drei Mädchen, heute acht, zehn und zwölf Jahre alt, seien laut gewesen. "Damit die nicht so herumschreien", habe er ihnen erlaubt, zur nahegelegenen Eisdiele zu gehen. Durchs Fenster habe er die Kinder beobachtet, wie sie die Straße überquerten. Als die Mädchen wieder zurück waren, sei er mit ihnen in das kleine Büro gegangen, das ihnen als Umkleideraum diente. Dort sei der Rabatz aber weitergegangen. "Die waren aufgedreht und wollten sich bewegen", sagte der 37-Jährige. Er selbst habe sich noch umziehen wollen. Wegen der Aufsichtspflicht habe er die Kinder nicht alleine lassen können. In einer Nische des Büros habe er seine Jogginghose mitsamt Boxershorts gegen eine kurze Sporthose und eine eng anliegende Unterhose tauschen wollen. Als er bemerkte, dass eines der Mädchen zu ihm sah, habe er die Hose schnell wieder hochgezogen. "Da habe ich gemerkt, dass ich das so nicht machen kann", so der Angeklagte. "Das war mein Fehler, das gebe ich auch zu."

Für das Gericht blieben einige Fragen offen. "Alleine die Vorstellung, dass mich Kinder, die mir anvertraut wurden, nackt sehen, auch wenn ich nichts vorhabe - also ich würde das nicht wollen", sagte Vorsitzender Richter Dieter Kaltbeitzer. Warum sich der Angeklagte nicht umgezogen habe, während die Schülerinnen Eis holten? "Ich habe die Kinder ja beobachtet, dass sie sicher über die Straße kommen", antwortete der 37-Jährige. Richter Kaltbeitzer blieb skeptisch. Was hätte er denn von seinem Posten unternehmen können, wenn eines der Mädchen von einem Auto angefahren worden wäre?

Auch die Staatsanwältin zeigte sich ob der Ausführungen des Angeklagten unzufrieden. "Also das heißt, die Kinder dürfen alleine über die Straße - aber sich nicht alleine umziehen?" Damit die drei Mädchen vor Gericht nicht persönlich erscheinen mussten, wurde ihre Befragung durch einen Strafrichter digital aufgezeichnet und während der Verhandlung im Gerichtssaal per Beamer präsentiert. Für die Staatsanwältin bestätigten die Aussagen der Schülerinnen den Vorfall genau so, wie sie in der Anklageschrift niedergeschrieben wurden. Sie sprach von "widersprüchlichen und lebensfremden" Angaben des Angeklagten.

Der Verteidiger nannte das Verhalten seines Mandanten eine "Kurzschlusshandlung", einen Fehler, ja, aber keinen strafrechtlich relevanten. Damit eine Straftat vorliegt, müsse es ein sexuelles Motiv geben. Für den Richter war das aber gegeben. Er verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2250 Euro. Als Begründung gab er an, dass der 37-Jährige keine vernünftige Erklärung liefern konnte, weshalb er sich vor den Schülerinnen umziehen wollte. Seiner Ansicht nach lasse das nur den Schluss zu, dass der Angeklagte wollte, dass die Kinder ihn nackt sehen.

© SZ vom 13.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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