Amtsgericht:Gewalt hinter verschlossener Tür

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Ein 29-Jähriger wird gegen seine Ex-Partnerin handgreiflich - und wird dafür zu einer hohen Geldstrafe verurteilt

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Der Vorfall liegt nun schon einige Monate zurück, das Thema jedoch ist aktueller denn je: Zwar gibt es bisher kaum belastbare Zahlen, Experten gehen allerdings davon aus, dass die Fälle von häuslicher Gewalt durch den Corona-Lockdown ansteigen werden - oder wie Rechtsanwalt Derek Setz jüngst in einer Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht sagte: "Wir müssen befürchten, dass das Thema verstärkt in den Fokus tritt." Insofern sei das, was sein Mandant getan habe, ein "untragbares Fehlverhalten" und eine "schwerwiegende Angelegenheit". Der 29-Jährige aus dem nördlichen Landkreis nämlich war gegen seine Ex-Partnerin handgreiflich geworden und musste sich dafür nun vor Gericht verantworten.

Die Anklage gegen den Mann lautete auf Körperverletzung und Sachbeschädigung - und stützte sich auf zwei Vorfälle im Mai und Juli vergangenen Jahres. Beide Male, so war aus der Anklageschrift zu entnehmen, soll es dabei Streit zwischen den beiden Ehepartnern gegeben haben, der jeweils in einer körperlichen Auseinandersetzung endete. Bei dem Vorfall im Mai hatte der Mann seine 28-jährige Frau dabei aufs Bett gestoßen und ihre Arme festgehalten. Außerdem hatte er ihr Handy gegen die Wand geworfen, wodurch das Display zu Bruch ging. Auch Ende Juli hatten die beiden Ex-Partner Streit. Erneut hatte der Angeklagte seine Frau, nachdem er ihr mit der flachen Hand aufs Bein geschlagen hatte, ins Bett gestoßen, sich auf sie gekniet und sie an den Haaren festgehalten. Erst nach diesem Vorfall verständigte die 28-Jährige die Polizei.

Durch eine Erklärung seines Anwalts räumte der Angeklagte alle Vorwürfe vollumfänglich ein. Sein Mandant bedauere die Taten zutiefst, so Verteidiger Setz. Die beiden Ehepartner hätten damals bereits in Trennung gelebt. Solange diese aber nicht auch räumlich vollzogen sei, könne es immer zu konfliktgeladenen Situationen kommen.

Der Angeklagte selbst sagte, er habe mit Depressionen und Alkoholsucht zu kämpfen. "Ich trinke zwar nicht täglich, aber wenn ich trinke, dann zu viel", so der 29-Jährige. Dadurch sei in seinem Leben schon viel kaputt gegangen, nicht zuletzt seine Ehe. Er werde sich deshalb nun aber in therapeutische Behandlung begeben. Zu den Vorfällen selbst sagte der Mann auf Nachfrage von Richterin Vera Hörauf, er habe die Situationen lediglich deeskalieren wollen. "Gewalttätig bin ich eigentlich überhaupt nicht." Auf das Bett habe er seine Frau - die wie er sagte, sehr emotional werden könne - nur deshalb gestoßen, damit sie weich falle.

Der Richterin kamen diese Ausführung etwas merkwürdig vor. "Eine gewisse Bagatellisierungs-Tendenz ist schon da", sagte Hörauf. Dennoch gaben der Angeklagte und auch seine Ex-Partnerin im Zeugenstand übereinstimmend an, dass das Verhältnis der beiden inzwischen wieder gut sei - was nicht zuletzt am Kind des Mannes liegt, zu dem die Frau immer noch ein sehr enges Verhältnis hat. "Sie ist ein super toller Mensch. Es tut mir einfach leid, was ich da gemacht habe", so der 29-Jährige.

Um eine Strafe kam er deshalb natürlich nicht herum. Der Sachverhalt sei klar, so Richterin Hörauf, die den Mann deshalb zu einer Geldstrafe von insgesamt 6750 Euro verurteilte. Zwar bewege sich die körperliche Gewaltanwendung am unteren Rand, die psychische Belastung der Frau wiege dagegen schon etwas stärker. Diese nämlich wurde bereits als Kind Opfer von häuslicher Gewalt. "Für mich war das schon sehr schlimm", sagte sie deshalb nun über die erneuten Vorfälle. "Aber ich denke er weiß, dass es nicht in Ordnung war, was er getan hat."

© SZ vom 23.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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