Amtsgericht Ebersberg:Parolen gegen Polizisten

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Zwei junge Männer müssen sich wegen Beleidigung verantworten

Die Buchstabenkombination "ACAB" als Abkürzung für "All Cops Are Bastards" wird inzwischen bedauerlicherweise auf der ganzen Welt benutzt, um Polizisten pauschal zu verunglimpfen. Die verschlüsselte Botschaft der englischen Abkürzung ACAB ("Alle Polizisten sind Bastarde") war auch den beiden Streifenpolizisten bekannt, die auf dem Poinger Volksfest im vergangenen Sommer patrouillierten. Als eine Gruppe von drei jungen Männern an ihnen vorbeiging und ihnen ACAB zurief, drehten sich die Polizisten um und stellten die drei Freunde zur Rede. Einer der drei flüchtete, die anderen beiden gaben notgedrungen ihrer Personalien an - und erhielten eine Strafanzeige wegen Beleidigung. Jetzt mussten sie sich deswegen vor dem Amtsgericht verantworten.

Auf der Anklagebank sitzen ein 17-Jähriger und ein 23-Jähriger. Der Ältere fährt sich ständig durch die Haare, blickt gelangweilt in den Saal, behält die Jacke an. Es scheint, als frage er sich, warum er hier ist. "Ich habe gar nichts gesagt und niemanden beleidigt", verteidigt er sich. Er wisse ja, was das heißt und dass das strafbar ist. Auch der Jüngere leugnet, die Polizisten beleidigt zu haben. Seine Ausrede: "Wir waren im Feiermodus und haben gesungen." Ob in diesem Gesang das Akronym ACAB gefallen sei, will Jugendrichter Dieter Kaltbeitzer von den Angeklagten wissen. Der ältere der beiden habe fünf Tage nach dem Vorfall bei der Polizei ausgesagt, dass der Jüngere die Beamten beleidigt habe. Vor Gericht jedoch bestätigt er das nicht. "Ich weiß es nicht mehr, wir haben Alkohol getrunken." Einen Atemalkoholtest allerdings verweigerten die beiden damals. Nach Ansicht der Polizei waren sie "Herr ihrer Sinne".

Vor Gericht sagen die beiden Polizisten aus, dass die Gruppe auf sie zukam, Blickkontakt mit den Beamten gesucht und ihnen dann aus etwa fünf Metern Entfernung die Beleidigung zugerufen habe und das sogar zweimal. Einer der Polizisten spricht von "mehreren Stimmen mit Fußballchor-Charakter". Der andere Polizist hält es für möglich, dass nur zwei der drei gerufen haben.

Der jüngere Angeklagte rutscht unruhig auf der Bank herum, beugt sich wieder nach vorne und lehnt sich auf den Tisch. Der 17-Jährige hat bereits eine Vorstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Auch der 23-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt. Fünf Einträge listet Jugendrichter Kaltbeitzer auf, darunter Handel mit Betäubungsmitteln, Bedrohung und Schwarzfahren. Doch weil der Jugendrichter es schwierig findet, ihm die Tat nachzuweisen, wird das Verfahren gegen den Älteren eingestellt.

Der Jüngere aber wird wegen Beleidigung zu einer Geldauflage von 300 Euro an den Sozialverein Brücke verurteilt. Für Kaltbeitzer ist der Vorfall nicht nachvollziehbar. "Die Polizei hatte überhaupt nichts mit Ihnen zu tun", hält er dem Angeklagten vor. Zudem habe der 17-Jährige die Beamten beleidigt, wohl wissend, dass er drei Wochen später einen Gerichtstermin wegen einer Straftat hatte. In dieser Situation hätte er sich doch erst recht gesetzestreu verhalten müssen. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 28.02.2020 / lela - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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