Vogelgrippe:Stallpflicht für Geflügel bleibt

Die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Dachau bleibt angesichts neuer Ausbrüche der Vogelgrippe in ganz Bayern bestehen. Das hat das Landratsamt am Mittwochnachmittag mitgeteilt. "Leider musste das Veterinäramt Dachau in den letzten Tagen wiederholt feststellen, dass die Aufstallungspflicht nicht von allen Geflügelhaltern erfüllt wird", heißt es in einer Pressemitteilung. Um die wirtschaftlichen Schäden für Geflügelhalter zu minimieren, sei es dringend erforderlich, die Stallpflicht einzuhalten. Tierhalter, die ihr Geflügel ins Freie lassen, müssen mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen. Nach den dem Veterinäramt Dachau vorliegenden Informationen häufen sich in Bayern die Einschleppungen der Vogelgrippe in die Geflügelbestände durch Zukäufe von infizierten Tieren. Daher ist beim Erwerb von Geflügel besondere Vorsicht geboten.

© SZ vom 01.04.2021 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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