Verfahren im Vatikan:Alles auf Eis

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Eine Klage der letzten Bewohnerin des ehemaligen Birgittenklosters in Altomünster blockiert die Pläne des Erzbistums

Von Robert Stocker, Altomünster

Die Zukunft des ehemaligen Birgittenklosters bleibt wohl noch längere Zeit ungewiss. Das Konzept für eine neue Nutzung des denkmalgeschützten Ensembles im Ortszentrum von Altomünster liegt auf Eis. Grund ist ein beim Vatikan anhängiges Verfahren, das die letzte Bewohnerin des Klostergebäudes angestrengt hat. Die Juristin, die sich selbst als Postulantin sieht und Nonne werden will, legte im Namen der ehemaligen Priorin Appollonia Buchinger Widerspruch gegen die Schließung des Klosters ein. So lange das Verfahren nicht beendet ist, will die Erzdiözese als neue Eigentümerin keine Entscheidung über eine neue Nutzung treffen. Der Stillstand blockiert auch die Planungen der Gemeinde für ein neues Baugebiet.

Zumindest ein Teil des ehemaligen Birgittenklosters wird wohl künftig weltlich genutzt. Ein Konzept liegt aber noch nicht vor. Klar ist, dass die Erzdiözese für die Sanierung einen zweistelligen Millionenbetrag in die Hand nehmen muss. Doch bis dahin wird noch einige Zeit vergehen. "Alles ist auf Eis gelegt", antwortete Altomünsters Bürgermeister Anton Kerle (CSU) auf die Frage des stellvertretenden Landrats Helmut Zech (CSU) im Kulturausschuss, wie es mit dem ehemaligen Birgittenkloster weitergeht. Kerle verwies auf das Verfahren im Vatikan, das von der ehemaligen Klosterpriorin und der letzten Bewohnerin in Gang gesetzt wurde. Die Erzdiözese, so Kerle weiter, wolle die Entscheidung Roms abwarten. Damit liege auch die Ausweisung eines neuen Baugebiets auf Eis. Kerle: "Ich habe Angst, dass es ewig dauert."

Dem Birgittenorden - und damit Rom - gehörte eine Fläche in dem geplanten Baugebiet, die mit der Auflösung des Klosters in den Besitz der Erzdiözese übergegangen ist. "Wir warten eine endgültige Klärung des Verfahrens ab, bis dahin machen wir keine Rechtsgeschäfte mit dem ehemaligen Klosterbesitz", erklärt eine Sprecherin des Erzbistums. Über den Widerspruch entscheidet die Apostolische Signatur im Vatikan, deren Präfekt Gerichtskardinal Dominique Mamberti ist. Wann eine Entscheidung fällt, sei schwer zu sagen. "Je schneller, desto besser", so die Sprecherin. Denn das markante Gebäude im Ortszentrum stehe leer und das Kloster verfalle immer mehr. So lange jemand im ehemaligen Kloster wohne, könne man die maroden Gebäude auch nicht untersuchen.

Die römische Kongregation "für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens" verfügte im November 2014 per Dekret die Auflösung des Birgittenklosters. Es könne keine ordentliche Leitung mehr gebildet werden, lautete die Begründung aus Rom. Die letzte verbliebene Nonne war Priorin Apollonia Buchinger, die sich mit Händen und Füßen gegen die Schließung wehrte. Sie musste im Februar das Kloster verlassen und lebt jetzt in einem alten Pfarrhof in der Oberpfalz. Letzte Bewohnerin ist jetzt die Juristin Claudia Schwarz, die sich als Ordensanwärterin sieht und Nonne im Birgittenorden werden will. Die Frau sei nie eine Postulantin gewesen und wohne im Kloster unrechtmäßig, sagt dagegen das Erzbistum. Schwarz will das Kloster jedenfalls nicht verlassen. Deshalb legte sie Widerspruch gegen die Auflösung des Klosters ein. Um die letzte Klosterbewohnerin los zu werden, musste die Erzdiözese eine weltliche Instanz bemühen. Schwarz könne so lange im Kloster wohnen, bis der Vatikan über ihren Widerspruch gegen das römische Dekret entschieden habe, befand das Münchner Landgericht. Dass Rom die Auflösung des Klosters und die Übereignung des Besitzes an die Erzdiözese rückgängig macht, "ist ein unwahrscheinlicher Fall", so die Sprecherin des Erzbistums.

Auch das Dachauer Landratsamt drängt darauf, dass die letzte Bewohnerin das Kloster verlässt. Das Gebäude sei wegen des fehlenden Brandschutzes nicht mehr bewohnbar, argumentiert die Aufsichtsbehörde. Außerdem gebe es erhebliche Baumängel. Gegen dieses Wohnverbot reichte Schwarz ebenfalls eine Klage ein. So lange das Verfahren läuft, kann der Bescheid des Landratsamts nicht vollstreckt werden. In anderer Sache war Schwarz indes schon erfolgreich: Das Erzbistum München und Freising musste die gekappte Telefonleitung reparieren. Das entschied das Dachauer Amtsgericht.

© SZ vom 30.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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