Urteil am Landgericht München:Verhängnisvolle Beziehung

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Die Vorwürfe waren schwer: Körperverletzung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung. Jetzt wurde ein Dachauer zu einer hohen Haftstrafe veruteilt.

Andreas Salch

Das Landgericht München II hat einen 27 Jahre alten Verkäufer aus Dachau unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen sowie schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Bei dem Opfer handelt es sich um die frühere, 29-jährige Partnerin des Angeklagten, mit der er eine mehrjährige Beziehung hatte.

Unter anderem wegen Vergewaltigung wurde ein Dachauer zu mehr als acht Jahren Gefängnis veruteilt. (Foto: dapd)

In der Zeit zwischen März und Mitte September vergangenen Jahres hatte der Verkäufer die junge Frau, während sie schlief, in zehn Fällen im Intimbereich berührt. Die 29-Jährige war stets erst wegen der damit verbundenen Schmerzen aufgewacht. Erst dann hatte der Angeklagte von ihr abgelassen.

Mitte September trennte sich die Verkäuferin von dem Dachauer. Dennoch besuchte sie ihn später noch zweimal in dessen Wohnung. Bei beiden Besuchen kam es zu sexuellen Übergriffen. Nur einen Tag nach dem ersten Besuch, am 19. September 2009, hatte die 29-Jährige erneut die Wohnung des Angeklagten aufgesucht, da dieser ihr noch 200 Euro schuldete. Doch statt seiner früheren Lebensgefährtin das Geld zu geben, warf er sie auf sein Bett und missbrauchte sie ein weiteres Mal. Dabei versuchte er ihr zunächst Handschellen anzulegen, die sich an seinem Bett befanden. Doch dies misslang, weil sich das Opfer so vehement wehrte. Erst nach diesem Vorfall war die Verkäuferin zur Polizei gegangen und hatte Anzeige gegen den 27-Jährigen erstattet.

In der Verhandlung vor der 5. Strafkammer räumte der Dachauer sämtliche Vorwürfe aus der Anklage der Staatsanwaltschaft ein und entschuldigte sich bei seiner früheren Partnerin. Während der Verlesung der Anklage errötete der 27-Jährige und wandte sein Gesicht vom Zuschauerraum ab. Das Opfer trat in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem Dachauer in seinem Gutachten zwar eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur. Doch sei die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten dadurch weder eingeschränkt noch gar aufgehoben gewesen.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

© SZ vom 20.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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