Bei einem Vortrag über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht am Montag, 22. Mai, ab 19 Uhr im Pfarrheim Röhrmoos klärt der Münchner Rechtsanwalt Thorsten Siefarth, ein Pflegerecht-Spezialist, Fragen wie: Was ist der Unterschied zwischen der Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung? Worauf muss man beim Ausfüllen, Beglaubigen und Hinterlegen der Formulare achten? Und was hat es mit dem neuen Notvertretungsrecht für Ehegatten auf sich? Nach seiner Einführung beantwortet er Fragen aus dem Publikum. Veranstalter ist der Röhrmooser Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen, der Eintritt ist frei.
Röhrmoos:Vortrag über Patientenverfügung
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