Prozess:Schreckliche Beziehung

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36-Jähriger schlägt und vergewaltigt seine Lebensgefährtin - er kommt mit einer Bewährungsstrafe davon

Von Christiane Bracht, Dachau

Der Anfang war scheinbar glücklich. Davon zeugt jedenfalls die vierjährige Tochter. Doch die Liaison eines 36-Jährigen mit einer 40-jährigen Dachauerin endete in einer Katastrophe - zumindest für sie. Das Amtsgericht Dachau verurteilte den Mann am Montag wegen Körperverletzung in zwei Fällen und Vergewaltigung.

Fünfeinhalb Jahre waren die beiden ein Paar. Die letzten zwölf Monate davon waren offenbar von Gewalt, Demütigungen und Drohungen geprägt. Mitte Juni 2016 hatte der 36-jährige Angeklagte in der gemeinsamen Wohnung in Dachau wohl im Streit erzürnt die Faust erhoben und seiner Freundin mitten ins Gesicht geschlagen. So heftig, dass ihre Oberlippe aufplatzte und blutete. Zurück blieben anfangs Schmerzen, später eine Narbe.

Den Höhepunkt der Übergriffe erlebte die 40-Jährige jedoch im Dezember, kurz nach Weihnachten. Ihr Freund wollte unbedingt Geschlechtsverkehr, sie aber nicht. Die Zurückweisung ließ er nicht gelten. Trotz heftiger Gegenwehr zwang er sie im Schlafzimmer ins Bett und verging sich an ihr. Doch damit endete das Martyrium der Frau nicht. Mitte Juni 2017 forderte der Angeklagte erneut Geschlechtsverkehr. Sie wehrte die Annäherungsversuche ab. Der 36-Jährige geriet offenbar in Rage, wollte sich erneut holen, was er nicht bekam und schlug seiner Freundin wieder mit der Faust ins Gesicht. Diesmal traf er den Kiefer. Doch er ließ danach von seinem eigentlichen Vorhaben ab. Die 40-Jährige erlitt heftige Schmerzen und eine Prellung des Kieferknochens.

Kurze Zeit später drohte ihr der Angeklagte, er werde sich und die Tochter umbringen. So jedenfalls stellten sich die Vorwürfe in der Anklage dar, die der Staatsanwalt zu Beginn der Verhandlung verlas.

"Der Angeklagte bestreitet dies grundsätzlich und zwar massiv", ließ der Verteidiger sofort wissen. Der Richter erinnerte daran, dass allein die Vergewaltigung, sollte sie sich als wahr herausstellen, mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. Daraufhin bat der Anwalt um ein Rechtsgespräch. Richter, Schöffen, Staatsanwalt und Nebenkläger zogen sich mit dem Verteidiger zusammen zurück. Man beriet und verhandelte. Ab und zu wurde der Angeklagte informiert und befragt. Die Verhandlung hinter verschlossenen Türen zog sich in die Länge. Nach mehr als zwei Stunden stand der Deal. Eine "Verständigung" über die Rechtsfolgen bei einem qualifizierten Geständnis sei möglich, befand der Richter schließlich. Er stellte das Verfahren wegen der Drohung, die der Angeklagte zum Schuss der Beziehung ausgesprochen hatte, ein. Die anderen Vorwürfe seien schwerwiegender, begründete er.

Der 36-Jährige indes hatte sich die Sache offenbar noch einmal gründlich überlegt angesichts der strafrechtlichen Folgen. Statt weiterhin alles zu bestreiten, wechselte er nun zu einem "vollumfänglichen" Geständnis. "Ich würde mich gerne bei Dir entschuldigen und hoffe, dass Du Verständnis dafür hast", sagte er zu seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die lange bang vor der Tür des Sitzungssaals gewartet hatte, bereit für eine Zeugenaussage. Durch den Deal blieb ihr eine unangenehme Vernehmung erspart.

Für die Öffentlichkeit bleiben die Gründe für die Tat aber im Dunkeln. Die Milde des Urteils überrascht: ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Grund sei, dass der Täter keine Vorstrafen habe, dass es sich um eine Beziehungstat handle, er sich entschuldigt habe und es eine Einigung mit der Geschädigten gegeben habe, so der Richter. Der 36-Jährige muss nun innerhalb von zwei Jahren 1200 Euro an die 40-Jährige zahlen. Grund dafür ist wohl auch, dass der Angeklagte in den vergangenen Monaten nach Angaben der Dachauerin keinen Unterhalt gezahlt hat. Außerdem darf er sich ihr nicht mehr nähern. Auch Benachrichtigungen sind verboten, es sei denn, es handelt sich um "Kindesangelegenheiten". Seine Tochter darf er weiterhin sehen - mit Begleitung. Der Mann hat noch drei weitere Kinder. Er muss Videos und Bilder der 40-Jährigen, die einen sexuellen Inhalt haben, löschen, verstößt er gegen eine Auflage, droht ihm Gefängnis.

© SZ vom 29.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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