Prozess:Drogendealer muss in Haft

Landgericht verurteilt 31-Jährigen - Unterbringung in Entzugsanstalt

Ein 31-jähriger Bürokaufmann aus dem Landkreis ist vor dem Landgericht München II wegen unerlaubten Handeltreibens sowie unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Vor Antritt dieser Maßregel in einer geschlossenen therapeutischen Einrichtung muss der Bürokaufmann sechs Wochen Haft in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.

Im vergangenen Jahr hatten Ermittler der Polizei zweimal das Zimmer des Angeklagten durchsucht, der noch bei seinen Eltern lebt. Dabei fanden sie im Februar 2018 262 Ecstasy-Tabletten. Im Juni, bei der zweiten Durchsuchung, entdeckten sie knapp 45 Gramm Amphetamin sowie zehn Ecstasy-Tabletten. Vor Gericht behauptete der 31-Jährige, er habe sich die Tabletten ausschließlich für den Eigenbedarf besorgt. Er leide an Depressionen und müsse starke Medikamente nehmen, um nachts schlafen zu können. Um deren Wirkung tagsüber auszugleichen und um wach zu werden, habe er Ecstasy und Amphetamin konsumiert. Bis zuletzt bestritt der 31-Jährige indes den Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Laut Staatsanwaltschaft habe sich der 31-Jährige im Herbst 2017 einmal 51 Ecstasy-Tabletten sowie knapp ein Kilo Amphetamin an eine Postfachadresse auf seinen Namen nach Dachau schicken lassen.

Das Gericht blieb mit der verhängten Strafe knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Deren Vertreter forderte fünf Jahre Haft sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Verteidiger des Bürokaufmanns, Rechtsanwalt Werner Kränzlein, beantragte seinen Mandanten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zu verurteilen.

© SZ vom 05.06.2019 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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