Pfaffenhofen/Glonn:Es bleibt bei der Einmalzahlung

Pfaffenhofen lehnt Änderung der Straßenausbaubeiträge ab

Der Gemeinderat Pfaffenhofen ist auf seiner jüngsten Sitzung dem Vorbild vieler anderer Landkreis-Gremien gefolgt. Das Gremium beschloss, die geltende Ausbaubeitragssatzung beizubehalten. Deren Kern: Anlieger einer Straße werden durch eine einmalige Gebühr an den Kosten des Straßenausbaus beteiligt, zum Beispiel beim Bau eines neuen Bürgersteigs. Für die reine Instandhaltung einer Straße dürfen Ausbaubeiträge hingegen nicht berechnet werden.

Der freistaatliche Gesetzgeber hat im vergangenen Jahr die Möglichkeit sogenannter wiederkehrender Beiträge vorgesehen. Die Idee: Statt die Bürger auf einen Schlag hoch zu belasten, werden die Beiträge über mehrere Jahre gestreckt. Zusätzlich bietet das Gesetz die Möglichkeit, den Kreis der betroffenen Bürger zu erweitern und die Kosten nicht nur auf die unmittelbaren Anwohner einer ausgebauten Straße umzulegen, sondern auf alle Bewohner eines Ortsteils, die von der Maßnahme profitieren - der Gesamtbetrag verteilt sich damit auf mehrere Schultern und wird für die Betroffenen geringer.

Der Teufel steckt freilich im Detail: "Die Einteilung unserer Gemeinde in unterschiedliche Abrechnungseinheiten kann zu großen Abweichungen der Beitragshöhe zwischen den Ortsteilen führen", warnte Bürgermeister Helmut Zech (CSU). Zudem versprach er "großzügige Regelungen" und die Möglichkeit von Ratenzahlungen, sollte ein Anlieger durch eine Baumaßnahme übermäßig belastet werden und in Schwierigkeiten geraten.

Die Pfaffenhofener Gemeinderäte schlossen sich der Meinung des Bürgermeisters an und stimmten für den Status quo.

© SZ vom 19.01.2017 / kram - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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