Pfaffenhofen/Glonn:Barrierefreies Bauen

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Gemeinderat Pfaffenhofen feilt an Bestimmungen für neues Wohngebiet. Spatenstich ist im Oktober

Von Renate Zauscher, Pfaffenhofen/Glonn

Am westlichen Ortsrand von Egenburg in der Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn entsteht ein Baugebiet: Auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche wurden elf Parzellen für Einzel- und Doppelhäuser und ein Mehrfamilienhaus ausgewiesen. Das Besondere daran: Der Bebauungsplan ist laut Bürgermeister Helmut Zech (CSU) der erste im Landkreis, "der explizit auf komplette Barrierefreiheit zielt".

In einer Sondersitzung am Donnerstag befasste sich der Gemeinderat von Pfaffenhofen jetzt noch einmal mit der Planung: Da einige Planungsdetails für das Mehrfamilienhaus mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht übereinstimmten, musste dieser teilweise geändert werden.

Angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft wollte Pfaffenhofen gezielt ein Baugebiet entwickeln, in dem auf die Belange und Bedürfnisse von älteren und behinderten Menschen Rücksicht genommen wird. Das Baugebiet firmiert deshalb auch unter der Bezeichnung "Neue Wohnformen Egenburg". Bereits bei der Vorstellung der Planung im Gemeinderat vor rund einem Jahr hatte Helmut Zech betont, dass es Absicht der Gemeinde sei, alters- und behindertengerechtes Wohnen mit der Ausweisung der neun Hektar großen Fläche in Egenburg im Rahmen eines Einheimischenmodells zu ermöglichen.

Im Mittelpunkt des Konzepts steht der Gedankte "atmender" Wohnformen: Die geplanten Einzel- und Doppelhäuser müssen so konzipiert werden, dass sie bei Bedarf problemlos in zwei Wohneinheiten unterteilt werden können. Der Vorteil: Die Einliegerwohnungen können entweder zunächst zur Finanzierung des Hausbaus oder später zur Aufbesserung der Rente vermietet werden, während der Kinderphase einer Familie aber auch in den Hauptbereich des Gebäudes einbezogen werden. Denkbar ist auch die Nutzung für andere Familienangehörige oder eine private Pflegekraft. Je nach unterschiedlichen Bedürfnissen in unterschiedlichen Lebensphasen kann bei diesem Konzept flexibel reagiert werden.

Ebenso wichtig sind die Vorgaben für behindertengerechtes Bauen, die umzusetzen sich die Grundstückskäufer notariell verpflichtet haben. Dazu gehört Schwellenfreiheit ebenso wie Türen, die die nötige Rollstuhlbreite haben. Treppenlifte sollen problemlos eingebaut werden können, und mit großzügigen Wandhöhen und der Zulassung von Zwerchgiebeln soll der Einbau von Fahrstühlen ermöglicht werden.

Nicht nur die Einzelhäuser und Doppelhaushälften sollen dem gemeindlichen Konzept entsprechend behindertengerecht errichtet werden; sondern auch ein geplantes Mehrfamilienhaus. Bei der Überprüfung der Pläne für das Haus hat sich allerdings herausgestellt, dass die festgesetzte maximale Wandhöhe des Gebäudes für einen behindertengerechten Ausbau des Dachgeschosses nicht ausreicht. Sie wurde von zunächst 6,50 auf jetzt sieben Meter erhöht. Um darüber hinaus Balkone, Terrassen oder Wintergärten für Rollstuhlfahrer besser nutzbar zu machen, dürfen solche Bauteile die festgesetzten Baugrenzen statt nur um 1,50 Meter um zwei Meter überschreiten. Auch die Pkw-Stellplätze in einem Carport wurden verbreitert, damit Rollstuhlfahrer ausreichend Platz für das Ein- und Aussteigen haben.

Dass die Gemeinde mit ihrem Konzept einer Ausweisung von Bauland für behinderten- und altersgerechtes Bauen richtig lag, zeigt die Tatsache, dass alle Parzellen im neuen Baugebiet bereits verkauft sind: "Wir haben den Nerv der Zeit getroffen", sagt Helmut Zech. Mit den Bauarbeiten auf dem Gelände wird voraussichtlich im Oktober begonnen.

© SZ vom 29.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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