Neue Satzung:Hundehaltung wird teurer

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Der Dachauer Stadtrat beschließt eine neue Hundesteuersatzung. Die Versuche des Kämmerers, die Einnahmen leicht zu erhöhen, lehnt das Gremium aber ab.

Von Viktoria Großmann, Dachau

Hunde sind meist teuer, vor allem in der Anschaffung und in allem, was dazu gehört: Futter, Tierarztbesuche, Leine, ein bisschen Spielzeug. Da kommen in einem Hundeleben ein paar Tausend Euro zusammen. Obendrauf auch noch die Hundesteuer. Die ist vergleichsweise günstig, auch wenn sie in Dachau nun angehoben wird. 60 Euro statt 50 Euro sollen Hundehalter vom 1. Januar 2017 an zahlen. Pro Jahr. Das haben die Stadträte im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Dabei haben sie die Vorschläge von Kämmerer und Hauptamtsleiter unterlaufen. Die hätten die Steuersätze gern etwas mehr angehoben. Vor allem für den Zweit- und Dritthund, aber auch für Kampfhunde mit einem so genannten Negativzeugnis.

Erste Anhebung seit 17 Jahren

Die Dachauer Hundesteuersatzung gilt seit 1999 unverändert. Zehn Jahre und länger galten auch andere Gebührensatzungen, die unter großen Debatten in den vergangenen Monaten angeglichen wurden. Deutlich angehoben wurden die Friedhofsgebühren. Auch die Beiträge für die Betreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen wurden erhöht. Nun war die Hundesteuersatzung an der Reihe. Seit 22 Jahren gilt der unveränderte Steuersatz von 50 Euro im Jahr. Bei der Erhöhung auf 60 Euro gingen die Stadträte mit. Zum Vergleich: In München müssen jährlich 100 Euro gezahlt werden, die Karlsfelder und Petershausener zahlen jetzt schon 60 Euro, günstig ist es in Indersdorf mit 35 Euro.

Auf gar kein Verständnis traf der Vorschlag der Stadtverwaltung, jeden weiteren Hund gestaffelt mit einer höheren Steuer zu belegen, wie es etwa in Fürstenfeldbruck und Freising üblich ist. Demnach sollten für den zweiten Hund 72 Euro im Jahr, für den dritten 84 Euro im Jahr gezahlt werden und dann in Schritten von zwölf Euro immer so weiter. "Alle Hunde sind gleich", befand Ingrid Sedlbauer von der ÜB. Luise Krispenz (Grüne) erklärte, sie sei eigentlich überhaupt für eine Abschaffung der Hundesteuer, schließe sich aber der Mehrheit an. Nur: "Bei der Staffelung hört's auf." Auch SPD und CSU fanden die Idee Quatsch.

Vergünstigung für Tierheimhunde aus Dachau

Überhaupt zeigten sich die Stadträte durchgehend hundehalterfreundlich oder auch bürgerfreundlich, wie einige das bezeichneten. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Steuererleichterungen fanden einheitlich großen Anklang. Wer sich einen Hund aus dem Tierheim holt, muss zwei Jahre gar keine Steuer zahlen, das gilt bereits seit 2011, von 2017 an allerdings ausdrücklich nur noch für Hunde aus dem Dachauer Tierheim. Zwei Jahre befreit werden auch Halter, die einen sogenannten Hundeführerschein machen. "Da lernt man seinen Hund besser kennen und der Hund lernt sein Herrchen besser kennen", erklärte Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD). Belohnt wird das auch in Altomünster, dort zahlen Halter gut erzogener Hunde nur die halbe Steuer. Ob nun jemand, der einen Hund aus dem Tierheim holt und dann mit ihm in die Hundeschule geht, am Ende vier Jahre keine Steuer zahlen muss, erkundigte sich SPD-Fraktionsvorsitzende Christa Keimerl.

Auch darüber hatten sich der Kämmerer und seine Kollegen schon Gedanken gemacht und waren zu dem klaren Ergebnis gekommen: Aufaddieren geht nicht. Wer seinen Hund aus dem Tierheim zum Beispiel am 1. August anmeldet und am 1. Oktober mit der Hundeschule beginnt, ist am Ende eben 26 statt 24 Monate von der Hundesteuer befreit. Mehr Zugeständnisse wollte Kämmerer Thomas Ernst aber beim besten Willen nicht machen.

Halter von Kampfhunden trifft es härter

Mehr zahlen müssen vom kommenden Jahr an Besitzer von Kampfhunden mit Negativzeugnis. Doch auch hier gaben sich die Stadträte liberal und halbierten den Vorschlag der Verwaltung: Statt der empfohlenen 492 Euro sollen 240 Euro gezahlt werden. Betroffen sind davon derzeit 14 Hundehalter in Dachau. Bisher gilt für Kampfhunde, die nachweislich nicht gefährlich sein sollen, derselbe Satz wie für alle anderen Hunde, also 50 Euro. Gefährliche Kampfhunde der Klasse I sind grundsätzlich in ganz Bayern verboten. Das sind Rassen, die als unwiderlegbar gefährlich gelten, Pitbulls etwa. Kampfhunden der Klassen II können ihre Besitzer bescheinigen lassen, dass sie ungefährlich sind. Können sie das nicht, müssen sie in Dachau nun 996 Euro jährlich zahlen. In Petershausen sogar 1200 Euro, in Karlsfeld die Hälfte. Derzeit gibt es aber keinen gefährlichen Kampfhund in Dachau. Insgesamt allerdings ist die Zahl der Hunde in den vergangenen Jahren etwas angestiegen auf derzeit rund 1700. Der Anstieg sei allerdings nicht eklatant.

© SZ vom 09.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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