Nach Angriff mit Sektflasche:Bundesgerichtshof kassiert Urteil gegen Räuber

Lesezeit: 2 min

Zu neun Jahren Haft verurteilter Angreifer auf Dachauer Rentner legt Revision ein.

Der Mann griff einen Dachauer Rentner an, als der in seinem Bett schlief. Mit einer Sektflasche und einem hölzernen Fleischklopfer hatte er dem Mann in den frühen Morgenstunden des 12. Juli 2014 mit solcher Wucht auf den Kopf geschlagen, dass sie zu Bruch gingen. Der 45-Jährige und das mutmaßliches Opfer hatten sich über eine Internet-Plattform für homosexuelle Kontakte kennengelernt. Der Rentner lud ihn zu sich nach Hause ein. Nach der brutalen Attacke raubte sein Gast ihn aus. Die Beute: eine Goldkette im Wert von 930 Euro sowie das Handy des Rentners. Beides löste er später in einem Leihhaus ein. Seit diesem Mittwoch muss er sich für die Tat vor der 4. Strafkammer am Landgericht München II verantworten und zwar zum zweiten Mal.

Im April 2015 hatte die Schwurgerichtskammer am Landgericht München II ihn für die Attacke wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Haft verurteilt. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Maximilian Grashey, legte jedoch Revision gegen die Entscheidung ein und hatte Erfolg. Nach Überzeugung der Richter des 1. Strafsenats am BGH hätte das Landgericht sein Urteil ausführlicher begründen müssen. Deshalb wurde die Entscheidung aufgehoben, sodass der Prozess nun noch einmal vor einer anderen Strafkammer am Landgericht München II komplett neu aufgerollt werden muss. Eigentlich könnte sich der Angeklagte darüber freuen. Einerseits ist eine erfolgreiche Revision vor dem BGH eher die Ausnahme, andererseits hat er nun Aussicht darauf, mit einer geringeren Strafe davonzukommen. Vor einer längeren Gefängnisstrafe braucht er sich nicht fürchten, da die Staatsanwalt keine Revision eingelegt hat.

Bei seiner Vernehmung durch Richterin Regina Holstein erweckte der 45-Jährige jedoch eher den Eindruck, als wäre er gar nicht daran interessiert, möglichst bald aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Was er sich bei der Tat gedacht habe, will die Vorsitzende von ihm wissen. "Kann ich nicht sagen", lautete dessen Antwort. Warum er überhaupt mit einer Sektflasche und einem Fleischklopfer auf den schlafenden Rentner eingeschlagen habe, hakt die Richterin nach. "Ich weiß selber nicht", entgegnete der 45-Jährige. Nach der Attacke war der Rentner erwacht. Es kam zu einem Gerangel mit dem Angeklagten, das abrupt endete. Der Angreifer verließ das Haus. Was sollte die Revision eigentlich, fragt Richterin Holstein. Zu seinem Verteidiger, so die Vorsitzende, habe der 45-Jährige gesagt, er wolle kein neuerliches Verfahren. Der Grund: Er habe neun Jahre Haft verdient, so der Angeklagte. Der Prozess dauert an.

© SZ vom 12.01.2017 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: