Urteil:Mit Bus ins Haus gerast: Angeklagter muss für sieben Jahre ins Gefängnis

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Das Gericht verurteilt einen 33-Jährigen zu sieben Jahren Gefängnis. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

Ein Mann, der mit seinem VW-Bus ins Haus seiner Ex-Freundin bretterte, muss für sieben Jahre ins Gefängnis.

Von Susi Wimmer, München/Markt Indersdorf

Es war kein alter, gemütlicher VW-Bus, mit dem der 33-Jährige im Juni 2018 auf das Haus seiner Ex-Freundin zusteuerte. Es war ein TDI mit 150 PS, der in den dritten Gang geschaltet war, als der Mann mit etwa 50 Stundenkilometern durch die Hecke brach und auf die Terrasse raste. Die erste Schwurgerichtskammer am Landgericht München II sah darin ein heimtückisches Vorgehen. Menschen auf der Veranda wären da arg- und wehrlos gewesen. Deshalb verurteilte die Kammer den 33-Jährigen zu einer Haftstrafe von sieben Jahren.

Der Angeklagte hält den Kopf eingezogen und starrt auf die Bank vor sich. Als das Urteil fällt, schüttelt er den Kopf. Den Rest der fast einstündigen Urteilsbegründung verfolgt er ohne jegliche Regung. Richter Thomas Bott erzählt die Geschichte von einer gescheiterten Liebe, einer Trennung und davon, wie der Angeklagte mit "steigender Verärgerung" darauf reagiert habe, dass er "abserviert" worden sei und bereits ein neuer Lebensgefährte seinen Platz in dem Einfamilienhaus in Markt Indersdorf eingenommen hatte.

Der VW-Bus steckte etwa zwei Meter tief im Wohnzimmer des Hauses in Markt Indersdorf

Der Mann belagerte nach der Trennung seine Ex, schickte ihr ständig Textnachrichten und am Abend des 14. Juni verlangte er, sie müsse sich mit ihm treffen, weil er sofort seinen Receiver zurück haben wolle. Zum Übergabeort in der Nachbarschaft kam aber nicht seine Ex, sondern der neue Partner, was den Ex weiter verärgerte. Nachdem er das Gerät in Empfang genommen hatte und der neue Freund sich zu Fuß auf dem kurzen Rückweg zum Einfamilienhaus befand, machte der Angeklagte mit seinem VW-Bus einen Schlenker über das Industriegebiet und fuhr zum Haus zurück. Einen Beton-Poller vor dem Feldweg konnte er umkurven, dann bretterte er in schnurgerader Linie etwa 100 Meter durch die Wiese, direkt auf das Hauseck zu, an dem sich die Veranda befand.

Er durchbrach die Hecke, einen Maschendrahtzaun und rammte mit dem Bus etwa zwei Meter tief in das Wohnzimmer des Hauses. Die beiden Bewohner waren zu diesem Zeitpunkt gerade im Badezimmer, die damals vierjährige Tochter der Frau verbrachte den Abend bei ihrem Vater in Röhrmoos.

"Ich habe dich doch geliebt", rief der Angeklagte

Als die 30-jährige Ex-Freundin panisch aus dem Haus rannte, setzte der 33-Jährige ihr nach, riss sie zu Boden, legte sich auf sie und hielt sie mit beiden Händen fest. "Er hätte sie würgen können", sagt Bott. Stattdessen habe er nur immer "ich hab dich doch geliebt", gerufen. Die Kammer ging deshalb im Fall der Frau von einem Rücktritt vom Mordversuch aus. Dem neuen Partner, der den Ex wegzog und festhielt, habe der Angeklagte mit den Worten "das war dein größter Fehler, ich bringe dich um" seine Intention klar gemacht.

Staatsanwalt Maximilian Huprich hatte elf Jahre Haft gefordert, die beiden Verteidiger hatten keinen Tötungsvorsatz gesehen und deutlich mildere Strafen gefordert. Zu einer möglichen Revision wollten sie sich am Freitag nicht festlegen.

© SZ vom 11.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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