Landkreis Dachau:Furcht vor den Monstertrucks

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SPD und Grüne wollen nicht hinnehmen, dass von Januar an überlange Lkw auf Dachauer Straßen unterwegs sein dürfen. Sie befürchten, es gehe auf Kosten der Steuerzahler.

Helmut Zeller

SPD und Grüne im Dachauer Stadtrat warnen vor den "Gigalinern": An vielen Stunden des Tages sind die Straßen in Dachau dicht, eine spürbare Verkehrsentlastung ist in weite Ferne gerückt - und jetzt droht auch noch ein weiteres Verkehrsaufkommen, mit dem niemand gerechnet hat. Von Januar an werden 400 überlange Lkw fünf Jahre lang auf deutschen Straßen unterwegs sein. Der bundesweite Test hat auch Auswirkungen auf die Stadt: Die 25 Meter langen Monstertrucks dürfen auch auf Straßen im Landkreis und der Stadt Dachau fahren. Die Fraktionen von SPD und Grünen wollen das nicht hinnehmen.

Kommt er oder kommt er nicht? Fahrversuche mit einem überlangen Lkw. (Foto: dpa)

Grünen-Sprecher Thomas Kreß ist verärgert: "Wer hat wann die Genehmigung dafür erteilt", heißt es in einer schriftlichen Anfrage seiner Fraktion an den Oberbürgermeister Peter Bürgel (CSU). Die Grünen argwöhnen, dass Firmen die Zufahrt der überlangen Lkw ins Gewerbegebiet Schwarzer Graben beantragt haben könnten. Am Ende, meint SPD-Fraktionssprecher Volker C. Koch, müssten die Steuerzahler den Ausbau der Straßen ins Dachauer Gewerbegebiet bezahlen. Koch und Kreß stehen nicht alleine da: An dem Experiment, das durch eine Ausnahmeverordnung der Bundesregierung möglich wird, wurde bereits massive Kritik geübt. Die Zustimmung der Bundesländer wird für den Versuch jedoch nicht benötigt. Aber mehrere Länder boykottieren den Test - darunter auch Nordrhein-Westfalen. Nur Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Sachsen, Thüringen, Hessen - und Bayern machen mit. Nur dort werden zunächst die Lastwagen auf bestimmten Strecken unterwegs sein. Dazu gehören grundsätzlich alle Autobahnen und vierspurigen Bundesstraßen.

Für kleinere Straßen braucht es Ausnahmegenehmigungen. Und die sind für den Landkreis Dachau offenbar bereits erteilt worden. Die Monstertrucks fahren auf dem Abschnitt der Bundesstraße 471, der von der Anschlussstelle Oberschleißheim in Richtung Dachau führt, wo die Groß-Lkw in der Schleißheimer Straße weiterfahren dürfen bis zum Kreisverkehr am östlichen Stadtrand von Dachau und dort abbiegen dürfen in die Kopernikusstraße, die Straße Am Hörhammermoos und die Rudolf-Diesel-Straße. Volker C. Koch kritisiert, dass ein 25 Meter langer Lkw niemals über die Straße Am Hörhammermoos und die Rudolf-Diesel-Straße kommen könne. Kurven und Verkehrskreisel könne ein Fahrzeug dieser Riesenlänge nur schwer umfahren. Auf dem Weg über die Kopernikusstraße müssten die Monstertrucks drei weitere Kreisel passieren. Die Folge: "Ein kompletter Stau auf diesen Straßen ist doch vorauszusehen", prophezeit der SPD-Sprecher.

Das sehen die Grünen genau so. Außerdem würden die Monstertrucks die Straßen in besonderem Maß verschleißen und damit die Reparaturkosten in die Höhe treiben. Koch moniert, dass die Instandhaltung der Straßen ja schon heute aus Geldmangel vernachlässigt werde - gerade auch der B 471 bis Dachau. Trotz der Größe dürfen die Riesen-Lkw das heute vorgeschriebene Höchstgewicht von 44 Tonnen nicht überschreiten, so will die Bundesregierung stärkere Schäden an Brücken und Fahrbahnen vermeiden. Aber: Ziel des Speditionsgewerbes ist es nicht, dass 400 Riesen-Lkw in Deutschland fahren. Ziel ist es, in Zukunft diese Goliaths der Straße wie normale Lkw zuzulassen.

Darin sehen SPD und Grüne auch eine Gefahr für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Kritiker vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) und auch die Deutsche Polizeigewerkschaft sehen schwarz, etwa wenn ein Pkw einen Gigaliner überholt. Klar: Die Straße ist viel schwieriger einsehbar, das Überholen dauert länger und das Unfallrisiko steigt. Ein Warnschild soll die nachfolgenden Pkw-Fahrer zwar auf die besondere Länge hinweisen, aber ob deshalb ein Pkw kilometerweit einfach hinterher fährt, bezweifeln die Experten. Bleibt noch die Frage: Was ist, wenn ein Monstertruck selbst überholen muss?

© SZ vom 21.11.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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