Landgericht München II:Viele Fragen, keine Antworten

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Beim Feuerwehr-Faschingsball wird eine Frau verletzt. Sie fordert Schmerzensgeld. Vor Gericht bleiben viele Fragen offen

Von sal, Dachau/München

Drei Jahre nach einem folgenschweren Unfall auf dem Faschingsball der Freiwilligen Feuerwehr Dachau ist die Frage, ob die Wehr als Veranstalter Schmerzensgeld an das Opfer zahlen muss nach wie vor offen. Als in den frühen Morgenstunden des 4. Februar 2018 im Raucherbereich vor dem Ludwig-Thoma-Haus ein Heizstrahler umkippte, erlitt eine Studentin großflächige Verbrennung zweiten Grades auf der Vorderseite ihres linken Arms. Die 23-Jährige, vertreten durch Rechtsanwalt Peter Bürgel, verklagte die Freiwillige Feuerwehr daraufhin wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und forderte ein Schmerzensgeld in Höhe von 7000 Euro. Stefan Fichtl, Vorstandsvorsitzender der Freiwilligen Feuerwehr Dachau, und sein Stellvertreter Sebastian Fritsch betonten in einem ersten Termin vor der 12. Zivilkammer am Landgericht München II im Januar vergangenen Jahres, dass ihnen leid tue, was passiert sei. Gleichzeitig hatte ihr Anwalt Michael Reindl deutlich gemacht, dass seine Mandanten keine Schuld an dem Unfall treffe. Umgefallen war der Heizstrahler, weil eine angeblich betrunkene Frau dagegen gestoßen war. Sie konnte bis heute nicht ermittelt werden.

Ebenso unklar ist, um welchen Typ es sich bei dem Heizstrahler handelt, durch den die Studentin verletzt wurde. Die Freiwillige Feuerwehr hatte jenen Strahler sowie einige weitere damals für den Faschingsball ausgeliehen. Nach dem ersten Termin im Januar 2020 hatte die Vorsitzende Richterin ein Gutachten zu den technischen Details eines Heizstrahler in Auftrag gegeben.

An diesem Donnerstag nun hörte das Gericht den beauftragten Sachverständigen. Das Gutachten liefere jedoch "keine neuen großen Erkenntnisse, die uns weiterbringen", stellte die Vorsitzende Richterin am Ende fest. Auch der Gutachter räumte gleich zu Beginn seines Vortrages ein, es sei für ihn ein Problem Stellung zu dem Unfallgeschehen zu nehmen, weil er nicht wisse, wo genau der Heizstrahler stand und um welches Fabrikat es sich handelte. Er habe für seine Untersuchungen ein in der Gastronomie übliches Modell genommen. Diese Geräte haben einen Gas-Kipp-Schalter. Dieser stoppt die Gaszufuhr sofort automatisch, sobald der Strahler umkippt. Die Geräte seien zudem zertifiziert. Ob es sich allerdings bei dem Strahler, an dem sich die Studentin verbrannte, ebenfalls um solch ein Modell handelte, ist unklar.

Rechtsanwalt Peter Bürgel bemängelte, es sei ein Problem, dass das Gutachten "auf Annahmen beruht". Zudem gehe er davon aus, dass die Beklagte wisse, von wem sie die Heizstrahler damals ausgeliehen habe. "Es kann doch nicht sein, dass ein gutorganisierter Verein das nicht weiß." Vorstandsvorsitzender Stefan Fichtl sagte dazu, die Strahler seien von zwei verschiedenen Personen ausgeliehen worden. "Ich fürchte, die werden sie beschaffen müssen", stellte die Vorsitzende Richterin fest und kritisierte, dass damals nicht ein Foto von dem Heizstrahler gemacht wurde, an dem sich die Studentin verbrannte. Stefan Fichtl erwiderte, als Feuerwehrmann kümmere er sich nach einem Unfall als erstes um das Opfer. An rechtliche Konsequenzen aufgrund des Unfalls habe er nicht gedacht. Sofern die Klägerin keine weiteren Anträge mehr stellt, verkündet das Gericht Ende Juli eine Entscheidung.

© SZ vom 02.07.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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