Landkreis Dachau:Der Landkreis Dachau will die Natur besser schützen

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Die Kernzonen des Landschaftsschutzgebietes rund um Karlsfeld werden erweitert. (Foto: Toni Heigl)

Zu diesem Zweck soll das Landschaftsschutzgebiet zwischen Karlsfeld und Dachau um gut 30 Hektar erweitert werden. Zudem sollen zwei besonders geschützte Kernzonen vor dem Naturschutzgebiet Schwarzhölzl ausgedehnt werden. Bis Ende Juni können Landkreisbewohner Bedenken äußern.

Im April hat der Kreistag die Eröffnung des Verfahrens zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) im Gemeindebereich Karlsfeld beschlossen und die Verwaltung mit der Eröffnung des Anhörungsverfahrens beauftragt. Die beabsichtigte Änderungsverordnung mit den zugehörigen Karten liegt nun seit Ende der vergangenen Woche und noch bis einschließlich 27. Juni im Rathaus der Gemeinde Karlsfeld und im Landratsamt Dachau zur Einsichtnahme für jedermann aus. Während dieser Auslegungsfrist können seitens der Bevölkerung Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die vorgesehene Änderung besteht laut einer Pressemitteilung des Dachauer Landratsamt zum einen "in der räumlichen Erweiterung des LSG um drei Areale mit einer Gesamtfläche von fast 30 Hektar zwischen dem Krenmoos und dem Tiefen Graben an der Grenze zur Stadt Dachau". Diese gehe zurück auf einen Schutzgebietsvorschlag im gemeindlichen Flächennutzungsplan und einen entsprechenden Antrag der Gemeinde Karlsfeld an den Landkreis und solle vorrangig die noch bestehenden Freiflächen zwischen den Siedlungsgebieten Dachau-Ost und Karlsfeld vor einer weiteren Bebauung schützen. Diese Areale sind Bestandteil des Regionalen Grünzugs im Regionalplan und ihnen kommt, so das Landratsamt weiter, "ein wichtiger Beitrag für die Kaltluftentstehung und den Luftaustausch, sowie den Wasserhaushalt und den Bodenschutz zu".

Die Ausdehnung der geschützten Kernzonen soll frei lebende Tiere besser schützen

Die zweite wesentliche Änderung beruht auf der fachlichen Empfehlung der unteren Naturschutzbehörde und des Naturschutzbeirats am Landratsamt und besteht in "der Ausdehnung der beiden besonders geschützten Kernzonen vor dem Naturschutzgebiet (NSG) Schwarzhölzl". Sie bezweckt demnach den Schutz der frei lebenden Tierwelt und hier insbesondere der bodenbrütenden Vogelarten vor Störungen in der besonders sensiblen Brut- und Aufzuchtzeit.

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So soll die sogenannte Kernzone 1, in der es aktuell bereits verboten ist, Hunde in der Zeit zwischen 1. März und 31. Juli frei laufen zu lassen, in nördlicher Richtung bis einschließlich des Moosgrabens ausgeweitet und damit von 3,7 auf sechs Hektar erweitert werden. Hunde sollen in der erweiterten Kernzone künftig während dieser besonders sensiblen Brutzeit auch nicht mehr an der langen Leine geführt werden dürfen, sondern nur mehr an einer kurzen maximal zwei Metern langen Leine. Es würde dann also die Kurzleinenpflicht gelten. Dies verhindert "das erheblich störende Herumstöbern von Hunden in sensiblen Bereichen und Lebensstätten der frei lebenden Tierwelt". Des Weiteren soll in dieser sensiblen Zeit auch das Lagern, Feiern und Picknicken von Menschen verboten werden, um Störungen in diesem sensiblen Bereich erheblich zu reduzieren.

Des weiteren soll die sogenannte Kernzone 2 um knapp fünf Hektar nach Nordosten erweitert und mit einem temporären Betretungsverbot in der Zeit zwischen 1. Februar bis 31. Juli jeden Jahres verknüpft werden, so dass in dieser insbesondere für den Kiebitz wichtigen Zeit ein Durchgang zum Naturschutzgebiet Schwarzhölzl über die kleinen Pfade auf und neben den landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht mehr zulässig ist. Dieses Betretungsverbot in der Kernzone 2 wird wegen der dort bekannten Brutstätten für Kiebitze und des dortigen Kollerweihers mit seinen Nist-, Brut- und Laichplätzen für naturschutzfachlich von Experten besonders dringlich erachtet.

Die untere Naturschutzbehörde bittet die Erholungssuchenden und Spaziergänger daher bereits schon jetzt in der aktuellen Brutzeit Rücksicht zu nehmen und diese Kernzone nicht mehr zu betreten und auf dem Weg zu bleiben. Die Störungen in diesem Bereich durch Spaziergehende oder stöbernde Hunde seien schlicht zu gravierend und könnten dazu führen, dass Gelege dauerhaft aufgegeben würden.

Aus den genannten Grund wird von Angehörigen der Naturschutzwacht im Auftrag der Naturschutzbehörde laut dem Dachauer Landratsamt schon jetzt ein verstärktes Augenmerk auf diesen Bereich gelegt und soweit nötig werden Spaziergängerinnen und Hundebesitzer auf diese Risiken und das richtige Verhalten hingewiesen und um Rücksichtnahme gebeten.

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