Heckenschneider :Anlieger beschwert sich über Lärm vom Bauhof - zu Recht

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(Foto: Niels P. Jørgensen)

Die Stadt hat ihr Beschäftigten noch einmal genau über die Ruhezeiten aufgeklärt.

Von Christiane Bracht, Dachau

Wer wird schon gerne vom ohrenbetäubenden Lärm eines Laubbläsers aus den Träumen gerissen? Oder dem herzzerreißenden Kreischen einer Kreissäge? Auch das dröhnende Rattern einer motorisierten Heckenschere kann einen am frühen Morgen auf die Palme bringen, ja sogar die Laune für den ganzen Tag verderben. Werner Stingl ist erbost. So sehr, dass er die Gesetze und Verordnungen, die mit Lärm zu tun haben, schon ganz genau kennt. Mitte Juli hat der Dachauer sich schon einmal in Rage geschrieben auf seinem Blog: "Laubbläser dürften so eigentlich gar nicht heißen. Treffender ist Taubbläser", ärgert er sich. "Sie haben inzwischen Kehrschaufel, Rechen und Besen ganzjährig abgelöst. Dabei werden Dreck und Straßenstaub weniger beseitigt als vielmehr von prosperierenden Hausmeisterdiensten einfach hin und her geblasen." Als vor ein paar Tagen der städtische Bauhof in seinem Wohngebiet aufkreuzt und um 7.30 Uhr beginnt, die dortigen Pflanztöpfe zu schneiden, ist Stingl so sauer, dass er die Mitarbeiterin zur Rede stellt. "Ein motorgetriebener Heckenschneider ist saulaut", verteidigt er sich. "Und das ist kein Einzelfall." Permanent komme jemand und mache früh morgens Lärm. Und jeder berufe sich auf den anderen. Gerade der Bauhof sollte doch mit gutem Beispiel voran gehen, fordert Stingl.

Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes schreibe vor, dass Geräte ohne blauen Umweltengel in allgemeinen Wohngebieten nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr an Werktagen verwendet werden dürfen. "Und zwar egal, ob sie von Privatleuten, Hausmeisterdiensten oder Gemeindeangestellten geführt werden", betont der Dachauer.

Die Bauhofmitarbeiterin zeigte sich jedoch wenig einsichtig. Sie behauptete ihm gegenüber einfach, die Gesetze hätten sich geändert - zumindest in Dachau. Doch Stingl ließ sich damit nicht abspeisen. Er schrieb eine Beschwerde an die Stadt und forderte eine Stellungnahme. Die Sache landete auf dem Schreibtisch des Oberbürgermeisters.

Akkubetriebene Geräte sind leiser

Die Stadt musste einlenken. In der Verordnung ist genau geregelt, welche Geräte erst ab 9 Uhr genutzt werden dürfen: "Die Schallgrenze ist 94 Dezibel", erklärt die stellvertretende Leiterin des Dachauer Bauamts, Ariane Jungwirth. Den Elektroscherer durften die Bauhofmitarbeiter deshalb schon vor 9 Uhr nutzen. Sein Lärmpegel liegt bei 80 Dezibel. Der Freischneider dagegen hätte nicht so früh eingeschaltet werden dürfen. Mit 106 Dezibel verursacht er richtig viel Krach. Die Mitarbeiterin habe dies nicht gewusst, verteidigt Jungwirth ihre Kollegin. Man habe jetzt aber alle Bauhofbeschäftigten noch einmal genau über die Ruhezeiten aufgeklärt. "Ich habe schon Verständnis für die Beschwerde. Die Arbeiter tragen ja schließlich auch Ohrenschützer, wenn sie die Maschinen anmachen", sagt Jungwirth. Man werde in Zukunft auf die Ruhezeiten achten, verspricht sie.

Für Stingl und alle, die sich nach der Schichtarbeit gerade erst ins Bett gelegt haben oder die, die morgens nicht so ganz früh aufstehen beziehungsweise auch gerne mal ihren Kaffee in Ruhe auf dem Balkon trinken wollen, bevor sie ihren Tag beginnen, hat Jungwirth noch eine gute Nachricht: Die Stadt ist schon seit längerem dabei, akkubetriebene Geräte anzuschaffen. "Die machen deutlich weniger Lärm", erklärt die Sprecherin. Eine Vielzahl stehe schon im Hof.

© SZ vom 18.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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