Hebertshausen/München:Klage von Christbaumzüchter abgewiesen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat über den Tiefbrunnenbau in Oberweilbach entschieden. (Foto: imago)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung des Landwirts Stefan Spennesberger abgewiesen. Nun will das Landratsamt Dachau weitere Tiefbrunnen im Landkreis in Augenschein nehmen und auf Rechtmäßigkeit prüfen.

Es bleibt dabei: Christbaumzüchter Stefan Spennesberger darf aus seinem Tiefbrunnen in Oberweilbach kein Wasser fördern und muss den Tiefbrunnen zurückbauen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag auf Berufung des Landwirts abgelehnt, teilt das Landratsamt Dachau mit: "Damit ist die Forderung aus dem Jahr 2020 des Landratsamtes rechtskräftig." Außerdem teilt es mit, dass "basierend auf der gerichtlichen Begründung der abgewiesenen Klage" nun weitere Tiefbrunnen im Landkreis in Augenschein genommen und auf Rechtmäßigkeit geprüft werden.

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