Dachau:Rezepte gefälscht

Das Amtsgericht verurteilt einen 28-Jährigen zu einer Geldstrafe, weil er sich mit gefälschten Rezepten Narkotika beschafft haben soll. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.

Von Daniela Gorgs

Der Angeklagte schweigt. Das ist sein gutes Recht. Allerdings hilft es ihm am Ende nicht, im Gegenteil: Der 28-jährige Mann wird am Montag vom Amtsgericht wegen Urkundenfälschung verurteilt. Die Beweise, so der Vorsitzende Richter, seien "absolut ausreichend".

Laut Anklageschrift entwendete der 28-Jährige aus einer Arztpraxis im Landkreis Rezeptvordrucke. Er füllte sie aus, fälschte die Unterschrift und besorgte sich in der Apotheke verschreibungspflichtige Medikamente. Der Betrug flog auf, als die Krankenkasse über die Patientennamen stutzte. Diese waren gefälscht, die Personen existierten nicht. In kleinen Mengen verabreichten die Apotheker wie auf dem Rezept angegeben Beruhigungs- und Narkosemittel, teilt die Staatsanwältin mit. Medikamente, die in der betroffenen Arztpraxis aber nicht verschrieben werden. Das jedenfalls sagt die Ärztin vor Gericht im Zeugenstand. Wie der 28-Jährige an die Rezepte kam, kann sich die Zeugin nicht erklären. Die Vordrucke befinden sich unter ihrem Schreibtisch. An den Mann auf der Anklagebank kann sich die Ärztin wohl erinnern. Ja, er sei ihr Patient gewesen. Aufgesucht habe er ihre Praxis lange nicht mehr.

Ein Spurenabgleich nach einem daktyloskopischen Gutachten führte zum Angeklagten. Eine Fingerabdruckanalyse identifizierte ihn eindeutig als Täter. Für den Verteidiger allerdings zählen diese Beweise nicht. "Manche der vielen Abdrücke" auf den Rezepten stammten von seinem Mandanten. Seiner Ansicht nach zu wenig für den Vorwurf der Täuschung. Er plädiert auf Freispruch. Das Gericht aber verurteilt den 28-Jährigen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 45 Euro. Der Richter ist sich sicher, dass der Angeklagte die Urkundenfälschung begangen hat. Das bestätigten die Fingerabdrücke.

© SZ vom 01.07.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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