Dachau:Nächtliche Ausgangssperre

Bereits drei Tage in Folge liegt der Inzidenzwert der Corona-Infektionen im Landkreis Dachau über 200; damit greift von diesem Freitag an, 23. April, die verschärfte Notbremse, es gelten weitergehende Einschränkungen, insbesondere ist die bisher mögliche Öffnung von Ladengeschäften im sogenannten Click&Meet nicht mehr zulässig; die Möglichkeiten für Click&Collect bleiben weiterhin bestehen.

Die geltenden Regelungen sind äußerst umfangreich und in allen Details auf der Seite des Landratsamts www.landratsamt-dachau.de nachzulesen. Hier in Kürze die wichtigsten Regeln: Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person gestattet. Zulässig ist die private Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Zum Sport: Zulässig ist nur die Ausübung kontaktfreien Sports mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person. Mannschaftssport ist untersagt.

Angebote der Erwachsenenbildung sind in Präsenzform untersagt, Gleiches gilt für Instrumental- und Gesangsunterricht. Museen und dergleichen sind geschlossen.

© SZ vom 23.04.2021 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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