Dachauer Kreistag:Landkreis akzeptiert Gerichtsurteil

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Der Rechtsstreit um die Ausschussbesetzung des Dachauer Kreistags ist beendet. (Foto: Toni Heigl)

Im Streit um die Verteilung der Ausschusssitze im Kreistag legt der Landkreis Dachau keine weiteren Rechtsmittel ein. Landrat Stefan Löwl möchte das Thema aber im Landtag behandelt sehen.

Von Alexandra Vettori, Dachau

Die AfD darf ihre Sitze in den Ausschüssen des Dachauer Kreistags behalten. Wie Landrat Stefan Löwl (CSU) auf Nachfrage der SZ Dachau bestätigte, wird der Landkreis auf weitere Rechtsmittel verzichten und akzeptiert das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Oktober diesen Jahres.

Entzündet hatte sich der Rechtsstreit zwischen Landkreis und AfD am Fall der Ausschussgemeinschaft von ÖDP, Bündnis für Dachau und Linkspartei nach der Kommunalwahl 2020. Mit dieser Ausschussgemeinschaft sicherten sich die drei stimmenschwächeren Parteien diverse Sitze in Ausschüssen, bis dato war das gängige und rechtlich in der Bayerischen Landkreisordnung verankerte Praxis. Weil damit aber die AfD ihre Ausschusssitze verlor, klagte sie vor dem Verwaltungsgericht München und bekam Recht.

Stimmenstärkere Parteien dürfen ihre einzigen Sitze nicht verlieren

Denn laut dem Gerichtsurteil ist die Bildung von Ausschussgemeinschaften durch kleine und ansonsten nicht in den Ausschüssen vertretenen Gruppen nur zulässig, wenn nicht eine größere, stimmenstärkere Gruppe dadurch ihren einzigen Sitz verliert. Genau das war aber bei der AfD im Dachauer Kreistag der Fall. Allerdings sahen auch die Münchner Richter Klärungsbedarf und ließen eine Berufung am Bayerischen Verwaltungsgericht zu, was der Landkreis nutzte. Als die Berufung im vergangenen Oktober abgelehnt wurde, zeigte sich Landrat Löwl noch kämpferisch. Er kündigte an, prüfen zu lassen, ob die nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, angerufen werden sollte.

Nun ist die Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung abgeschlossen. Man sei, so Löwl, zu dem "Ergebnis gekommen, dass weder eine Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig noch eine Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof hinreichend Aussicht auf Erfolg hätte." Allerdings kündigte Löwl an, einen Brief an das Bayerische Innenministerium zu schreiben, mit der Bitte, die Sache im Landtag im parlamentarischen Verfahren zu klären: "Damit soll sich jetzt der Gesetzgeber beschäftigen."

Meinungsvielfalt contra Stimmenmehrheit

Das sieht auch Kreisrat Peter Heller vom Bündnis für Dachau und Sprecher des Runden Tisch gegen Rassismus Dachau als den einzig gangbaren Weg. Mit der zunehmenden Fragmentierung der Wählerschaft würden in Zukunft mehr kleine politische Gruppierungen Einzug in Gemeinderäte und Kreistage halten. Und damit käme es voraussichtlich häufiger dazu, dass größere Parteien durch Ausschussgemeinschaften ihren einzigen Sitz verlieren. "Wenn das rechtlich ausgeschlossen wird, würde es das eigentliche politische Ziel, die Pluralität in den Gremien zu vergrößern, verhindern", so Heller.

An der Besetzung der Ausschüsse im Dachauer Kreistag wird sich jedenfalls nichts ändern. Schon nach dem ersten Urteil hatten ÖDP, Bündnis für Dachau und Linkspartei ihre Sitze für die AfD geräumt. Doch ganz zufrieden ist man dort immer noch nicht. In einer Mitteilung heißt es, die AfD werde auch auf den Sitz im Rechnungsprüfungsausschuss nicht verzichten. Der Landkreis sieht in dem Ausschuss einen Sonderfall, auf den sich die aktuelle Rechtsprechung nicht unbedingt anwenden lässt, da der Ausschuss weder vorberatend noch beschließend tätig und gesetzlich nicht zwingend einzurichten ist.

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