Dachau/Karlsfeld:Turner nimmt Einspruch zurück

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Früherer Gemeinderat akzeptiert Geldstrafe

Von Anika Blatz, Dachau/Karlsfeld

Der ehemalige Karlsfelder Bündnis-Gemeinderat Andreas Turner wurde vom Amtsgericht Dachau in einem Strafbefehlsverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt. Hintergrund ist die Beschäftigung von Geflüchteten am Karlsfelder Bahndamm sowie auf Baustellen in München und Passau für wenig oder gar keine Entlohnung in den Jahren 2016 und 2017. Turner legte gegen den im Juni erlassenen Strafbefehl zunächst Einspruch ein, nahm ihn jedoch kurz vor der am gestrigen Mittwoch anberaumten Hauptverhandlung zurück, wodurch die Sanktion rechtskräftig wurde und in seiner Wirkung einem strafrechtlichen Urteil gleichkommt. Unterschied zwischen Strafbefehlsverfahren und Strafprozess ist, dass auf eine mündliche Verhandlung vor Gericht verzichtet wird.

Die Vorwürfe gegen Turner wurden im Oktober 2016 öffentlich bekannt, nachdem Bewohner der Karlsfelder Asylunterkunft sich den Verantwortlichen des Helferkreises anvertrauten. Der Gemeinderat stand danach wochenlang massiv in der Kritik, immer neue Details wurden bekannt, so auch, dass er Geflüchtete mit dem Tod bedroht haben soll. Das Bündnis hatte sich daraufhin im Oktober 2016 von Turner getrennt. Erst ein Jahr später legte der bis dahin fraktionslose Gemeinderat sein Mandat nieder. Im Herbst 2016 nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf, die in diesem Jahr nun abgeschlossen werden konnten. "Es musste relativ viel ermittelt werden, deshalb kam es erst in diesem Sommer zum Strafbefehl", erklärt Richter Lukas Neubeck den Umstand, dass die Vorfälle erst drei Jahre nach Bekanntwerden gerichtlich behandelt wurden. Viele Zeugen haben ausfindig gemacht und befragt werden müssen, ab Juli 2018 ermittelte dann auch noch das Hauptzollamt. Hinzu kam, dass sich Turner in den USA aufhält und die erforderliche Zustellung des Strafbefehls sich dadurch umständlicher als üblich gestaltete.

© SZ vom 19.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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