Dachau:Im falschen Bett gelandet

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Ein 19-jähriger Student hat den Heimweg vom Volksfest nicht mehr gefunden und an ungewöhnlicher Stelle geschlafen. Jetzt stand er wegen Hausfriedensbruchs vor Gericht.

Gregor Schiegl

Es war Volksfest in Dachau und Beginn der Semesterferien "Da kann man schon mal ein bisschen was trinken", findet der 19-jährige Student aus Altomünster. "Der Alkohol floss in Strömen." Und dann? Was in jenen Stunden zwischen Mitternacht und drei Uhr morgens passiert ist, wisse er nicht mehr. Filmriss. Und grinst verlegen, als die Staatsanwältin ausführt, warum er wegen Hausfriedensbruchs auf der Anklagebank sitzt. Die Pflegedienstleiterin der Steinmühle hat Schlüssel und Geldbeutel des Studenten in einem Zimmer gefunden. Das Bett sei zerwühlt gewesen, berichtet sie. Dem verdreckten Laken nach zu schließen, lag jemand mit den Schuhen im Bett. Das Badezimmer muss der Eindringling ebenfalls benutzt haben. Jemand hat offenbar darin geduscht, aber nicht die Seniorin, der das Zimmer gehört; die war zu diesem Zeitpunkt im Krankenhaus. "Ich musste die Anzeige erstatten", sagt die Pflegedienstleiterin. "Weil es um eine Schutzbefohlene ging." Das Pflegeheim liegt nur 400 Meter vom Volksfestplatz entfernt an der Ludwig-Thoma-Straße - auf halbem Weg zur Gaststätte "Rauchfang" an der Mittermayerstraße. Von dort rief der Sttudent später, wieder halbwegs bei Sinnen, eine Freundin an, dass sie ihn abholen solle. In das Zimmer der alten Dame einzubrechen, war nicht schwer. Die Terrassentür war defekt und schloss nicht mehr; sie ließ sich einfach mit der Hand aufdrücken. "Die Reparatur war in Auftrag gegeben, aber noch nicht ausgeführt", sagte die Pflegedienstleiterin. Während die Staatsanwältin den Fall damit für geklärt hielt und auf schuldig plädierte, forderte die Verteidigerin Freispruch. Es gebe kein Geständnis und keinen Beweis für die Tat; Schlüssel und Geldbeutel hätte ja auch jemand gestohlen haben können, bevor er ins Pflegeheim einbrach. Die Theorie vom Einbrecher-Dieb überzeugte aber Richterin Petra Nolte nicht. "Man muss nicht jede fernliegende Möglichkeit in Erwägung ziehen", sagte sie. Der Student, hat bereits zwei kleinere Vorstrafen. Die Jugendgerichtshelferin attestierte ihm aber "eine normale Entwicklung"; seine Beteuerung, er trinke normalerweise weniger Alkohol als der Durchschnitt, bewertete sie als glaubhaft. Es handle sich um eine "jugendtypische Tat unter Alkoholeinfluss". Der Student wurde zu 16 Stunden sozialen Hilfsdiensten verurteilt.

© SZ vom 31.10.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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