Amtsgericht Dachau:Hang zur Gewalt

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Mann schlägt Frau und Kind. Das Gericht verhängt Geldstrafe

Von Benjamin Emonts, Dachau

Das Amtsgericht Dachau hat am Dienstag einen 41-jährigen Familienvater zu einer Geldstrafe von 8800 Euro verurteilt. Amtsrichter Christian Calame sah es als erwiesen an, dass der Münchner gegen seine Ehefrau und seinen neunjährigen Sohn im Oktober 2014 in drei Fällen handgreiflich geworden war. Er sprach den 41-Jährigen der vorsätzlichen und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Der Familienvater, der zum Tatzeitpunkt mit seiner Frau und seinen zwei Kindern im Landkreis Dachau wohnte, zeigte sich mit dem Urteil durchaus zufrieden. Zur Verhandlung war es nur deshalb gekommen, weil er gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft in Höhe von 12 000 Euro Einspruch eingelegt hatte. Mit dem Urteil kam er nun also um 3200 Euro billiger davon. Dafür nahm der 41-Jährige allerdings in Kauf, dass seine Frau und sein Sohn die psychische Belastung der gerichtlichen Verhandlung auf sich nehmen mussten. Staatsanwaltschaft, Gericht und der Verteidiger einigten sich zwar während der Verhandlung, auf die Zeugenaussage des Neunjährigen verzichten zu können, seine Mutter aber musste mit zittriger Stimme und unter Tränen aussagen.

Sie erzählte, wie ihr Mann im Oktober vergangenen Jahres den gemeinsamen Sohn mit der offenen Hand geschlagen habe, nachdem er ein verschimmeltes Brot in dessen Schrank gefunden hatte. Der 41-Jährige räumte den Vorfall ein. Er sagte, ihm sei damals einfach der Kragen geplatzt und aus dem Affekt die Hand ausgerutscht. Sein Sohn hatte infolge des Schlags ein blaues Auge und eine blutige Nase davongetragen. Nur zwei Tage später soll der 41-Jährige laut Anklageschrift seine Frau mit der Faust gegen den rechten Oberarm geschlagen und ihr mehrere Tritte gegen beide Waden versetzt haben. Der Angeklagte behauptete indes, seine Frau lediglich kräftig durchgeschüttelt zu haben. Lichtbilder, die dem Gericht vorlagen, zeigten allerdings große Hämatome an den betroffenen Stellen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft gab zu bedenken: "Wenn Sie ihre Frau durchgeschüttelt hätten, müsste sie an beiden Armen Hämatome vorweisen."

Weitere vier Tage später soll der 41-Jährige seiner Frau schließlich ein Telefon vorsätzlich ins Gesicht geworfen haben. Der Familienvater gab den Wurf vor Gericht zu, beteuerte aber, nur aus Versehen das Gesicht getroffen zu haben. Amtsrichter Calame entgegnete: "Sie haben das Telefon genommen und im Stehen von oben nach unten geworfen. Das spricht für eine gewisse Wucht und den Vorsatz, dass man jemanden treffen möchte." Der Richter wertete den Wurf allerdings als minder schweren Fall der gefährlichen Körperverletzung, was grundsätzlich eine Geldstrafe ermöglicht. Für die 34-jährige Ehefrau war mit diesem Übergriff das Fass endgültig voll. Sie flüchtete zu ihren Nachbarn und alarmierte die Polizei. Seither lebt das Paar in Trennung. Der 41-Jährige war zuvor strafrechtlich nie auffällig geworden. Richter Calame bescheinigte ihm dennoch die Neigung, in Konfliktsituationen Gewalt anzuwenden. Der neunjährige Sohn möchte seinen Vater momentan nicht mehr sehen.

© SZ vom 29.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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