Amtsgericht Dachau:18 Monate Haft wegen Computerbetrugs

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Ein 25-jähriger Karlsfelder verschafft sich fremde Bankdaten und kauft auf Kosten anderer online ein.

Von Benjamin Emonts, Dachau

Das Amtsgericht Dachau hat am Mittwoch einen 25-jährigen Karlsfelder wegen 72-fachen Computerbetrugs zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Amtsrichter Lukas Neubeck und die Schöffenrichter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Jahr 2014 mit den Bankverbindungsdaten dreier Personen aus seinem Umfeld die Dienste von Online-Bezahlsystemen in Anspruch nahm. Er kaufte auf diese Weise für insgesamt 3020 Euro Computer-Hardware und Online-Spiele ein.

Der 25-Jährige legte eingangs der Verhandlung ein vollumfängliches Geständnis über seinen Anwalt ab. Seit 2005 ist der Karlsfelder insgesamt zehn Mal straffällig geworden - wegen Hehlerei, Diebstahls, Einbrüchen, Körperverletzung. Abgesehen von zwei kurzen Jugendarresten saß der junge Mann zuletzt zwei Jahre und zwei Monate in der Justizvollzugsanstalt Landsberg ein.

Nichtsdestotrotz wurde er nur eineinhalb Jahre nach seiner Entlassung wieder straffällig. Opfer des Computerbetrugs waren die ehemalige Freundin des Mannes, deren Mutter und eine aus Karlsfeld stammende Erzieherin. Die Bankverbindung seiner Ex-Freundin hatte der 25-Jährige nach eigener Aussage den Kontoauszügen entnommen, die im Zimmer der ehemaligen Freundin frei zugänglich waren. Anschließend richtete der Angeklagte mit den darauf enthaltenen Kontodaten einen Account beim Online-Zahlungsdienst PayPal ein. Er bezahlte damit in 26 Fällen Computer-Hardware und Online-Spiele. Der jungen Frau entstand dadurch ein Schaden von 886 Euro.

Bankverbindungsdaten aus dem Papierkorb

Wenige Monate später besorgte sich der Karlsfelder die Bankverbindungsdaten der Mutter seiner Freundin, angeblich über deren Handy. Mit den Daten eröffnete er ein Konto beim Online-Zahlungsdienst Click & Buy und kaufte innerhalb einer Woche 42 Mal in einem App-Store ein. Für den Gesamtwert von 1130 Euro erwarb der Karlsfelder nicht nur Spiele, sondern auch Optionen, die ihm das Aufsteigen in höhere Spiellevel ermöglichten. Außerdem schloss er im Oktober 2014 für 169 Euro ein Jahres-Abo bei einem Online-Datingportal ab.

Die Bankverbindungsdaten einer Erzieherin aus Karlsfeld, die sich einst um den Angeklagten gekümmert hat, entnahm der Mann Papierstücken, die er in einem Mülleimer gefunden hatte. Das Konto der Erzieherin wurde durch vier PayPal-Zahlungen mit 344 Euro belastet.

Da alle drei Opfer die Abbuchungen von ihren Konten relativ schnell bemerkten, konnten fast alle Beträge rechtzeitig rückgebucht werden. So blieben vom Gesamtschaden in Höhe von 3020 Euro letztlich 340 Euro übrig, die der Angeklagte seiner Ex-Freundin schuldete. Auf Anweisung seines Anwalts entschuldigte sich der Karlsfelder bei der Frau und übergab ihr als Wiedergutmachung 300 Euro in bar. "Es tut mir von ganzem Herzen leid", sagte der 25-Jährige. Amtsrichter Lukas Neubeck und die Schöffen werteten das detaillierte Geständnis und die Schadenswiedergutmachung zugunsten des Angeklagten. Sie blieben mit ihrem Urteil deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert hatte.

© SZ vom 21.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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