Dachau:Das Recht auf Feuerwerk

Lesezeit: 2 min

Michael Eisenmann (Bündnis) appelliert an alle Dachauer, dieses Jahr auf das Feuerwerk an Silvester zu verzichten. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Über ein Böllerverbot kann nur der Bund entscheiden. Dem Bündnis, den Grünen und "Wir" im Stadtrat bleibt nur der Appell an die Bürger, darauf zu verzichten

Von Julia Putzger, Dachau

In den vergangenen Jahren wurde ein Feuerwerksverbot in Dachau bereits heiß diskutiert, fand jedoch keine Mehrheit. Nun, da durch die Corona-Pandemie die Kapazitäten in den Krankenhäusern beschränkt sind und große Menschenansammlungen vermieden werden sollen, schien es so, also ob die Stadträte sich für dieses Silvester doch für ein Verbot entscheiden könnten. Doch der Stadt sind in dieser Hinsicht die Hände gebunden.

In der gestrigen Haupt- und Finanzausschusssitzung des Dachauer Stadtrats wurde der Antrag des Bündnis für Dachau behandelt, in diesem Jahr ein Feuerwerk an Silvester in der gesamten Stadt zu verbieten. Bereits im Vorfeld hatten sich auch die Dachauer Grünen und Wolfgang Moll (Wir) demgegenüber zustimmend geäußert. Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD) hatte sich jedoch bereits skeptisch gezeigt, ob ein solches Verbot durch die Kommune überhaupt umsetzbar sei. Seine Bedenken wurden nun durch die von der Stadtverwaltung erarbeitete Sitzungsvorlage untermauert: Für die Gesetzgebung in Sachen Sprengstoff ist per Grundgesetz der Bund zuständig. Zwar gibt es in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Ermächtigungen für Kommunen, Feuerwerke lokal zu verbieten, doch diese ermöglichten kein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk in der Stadt Dachau. So sei es zwar beispielsweise möglich, in "dicht besiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung" - also Böller - zu verbieten. Doch als "dicht besiedelt" würden in der Regel nur etwa Stadtkerne mit mehrgeschossiger Bauweise gelten und keine Gebiete, in denen es vorwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser gibt.

Antragsteller Michael Eisenmann (Bündnis) zeigte sich enttäuscht von dieser Situation: Es sei "sehr schade", dass es für die Kommunen keine Möglichkeit gebe, hier in Sachen Tierschutz, Umweltschutz, Lärmschutz und dergleichen einzuwirken. Gleichwohl richtete er einen Appell an die Dachauer Bürger, besonders in diesem Jahr auf Feuerwerk an Silvester zu verzichten.

Mit diesem Aufruf ist Eisenmann nicht allein: In den vergangenen Wochen war auch auf Bundes- und Landesebene über ein entsprechendes Feuerwerksverbot an Silvester diskutiert worden, letztendlich blieb es aber auch hier beim Appell an die Bürger und deren Vernunft, sich dieses Jahr an Silvester zurückzuhalten. Das bayerische Kabinett hatte zudem beschlossen, dass die Verwendung von Pyrotechnik "auf belebten Plätzen und Straßen" zum Jahreswechsel untersagt ist, um größere Gruppenbildung zu vermeiden. Auf welchen Plätzen und Straßen das Verbot gilt, sollen die "örtlich zuständigen Behörden" bestimmen. Doch wer ist nun dafür zuständig? Das weiß auch die städtische Verwaltung inklusive dem Oberbürgermeister derzeit noch nicht. Oberbürgermeister Hartmann äußerte in der Sitzung jedoch die Vermutung, dass nicht die Stadt, sondern das Landratsamt verantwortlich sei, da dieses jüngst auch über den Geltungsbereich der Maskenpflicht im öffentlichen Raum entschieden habe. Weitere Informationen gebe es aktuell noch nicht.

Die Stadträte aus den Fraktionen der CSU, der Freien Wähler/BfD, ÜB/FDP und AfD zeigten sich indes erleichtert über die geltende Rechtsgrundlage. Florian Schiller, Fraktionsvorsitzender der CSU, sagte: "Es gibt die richtigen Argumente, für ein Verbot, das ist klar. Aber es wäre dieses Jahr nicht das richtige Jahr, um den Leuten das zu verbieten." Die CSU sei in Zukunft jedoch offen für andere Vorschläge, wie beispielsweise ein über Crowdfunding finanziertes öffentliches Feuerwerk. Stadtrat Markus Erhorn (FW) war ähnlicher Meinung: "Gott sei Dank ist die Gesetzeslage so. In Zeiten von Corona gibt es schon so viele Einschränkungen, da wollen wir den Bürgern nicht auch noch ein Feuerwerksverbot zumuten." Im Gegensatz zu Eisenmann, der zuvor erklärt hatte, dass in Sachen Feuerwerk die Freiheit der anderen durch die Freiheit des Einzelnen zu stark beeinträchtigt werde, sagte Erhorn: "Ein Feuerwerk ist das Recht jedes Einzelnen - und das ist gut so." Jürgen Seidl (FDP) sprach gar von einem "klassischen Fall von Bevormundung der Bürgerschaft" und betonte, dass die Bürger mündig genug seien, um selbst zu entscheiden. Zuletzt äußerte sich noch Hauptamtsleiter Josef Hermann, dass so oder so noch die nächste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abzuwarten sei, um zu wissen, ob man sich an Silvester überhaupt mit mehreren Menschen treffen dürfe.

© SZ vom 02.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: