Bundestagswahl im Landkreis Dachau:Entscheidung der Bürger

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In zahlreichen Schulen im Landkreis, wie der Grundschule Dachau Süd, werden für die Bundestagswahl demnächst wieder Wahlkabinen aufgebaut. (Foto: Toni Heigl)

Im Wahlkreis Dachau/Fürstenfeldbruck können etwa 235 000 Frauen und Männer ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben. Die Kommunen benötigen fürs Auszählen einige Tausend Helfer.

Von Andreas Ostermeier, Dachau

Etwa 235 000 Frauen und Männer können bei der Bundestagswahl im Wahlkreis Dachau/Fürstenfeldbruck ihre Stimme abgeben. Dabei wohnt ein etwas größerer Teil der Wahlberechtigten, nämlich 127 000, im Landkreis Fürstenfeldbruck. Das geht aus einer Pressemeldung hervor, die das Landratsamt Fürstenfeldbruck rund fünfeinhalb Wochen vor dem Wahlsonntag am 26. September verschickt hat. Zum Wahlkreis gehören 17 Kommunen aus dem Landkreis Dachau und 22 aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck. Nicht dabei ist Germering. Die Stadt bildet seit dem Jahr 2017 gemeinsam mit den Landkreisen Starnberg und Landsberg am Lech einen Wahlkreis.

Die Wahlberechtigten haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen sie einen Abgeordneten direkt nach Berlin. Elf Bewerberinnen und Bewerber stehen dafür bereit. Das Mandat hat bislang Katrin Staffler von der CSU inne, sie kandidiert wieder. Streitig machen wollen ihr den Sitz im Reichstag Beate Walter-Rosenheimer (Grüne), Michael Schrodi (SPD) und Florian Jäger (AfD). Die drei sind ebenfalls Bundestagsabgeordnete, haben ihre Mandate aber über die Liste erhalten. Überdies werben Ulrich Bode (FDP), Ernestine Martin-Köppl (Linke), Susanne Droth (Freie Wähler), Stephanie Sichelschmidt (ÖDP), Fabian Handfest (Die Partei), Christian Kreiß (Basis) und Daniel Burandt (Volt) um die Erststimmen der Wählerinnen und Wähler. Der Kandidat mit den meisten Stimmen erringt das Mandat.

Wahlberechtigte erhalten bis Sonntag, 5. September, eine Benachrichtigung

Mit der Zweitstimme kann die Landesliste einer Partei unterstützt werden. Diese muss bundesweit mindestens fünf Prozent der Stimmen gewinnen, um Abgeordnete nach Berlin entsenden zu können. Ein Muster des geltenden Wahlscheins ist auf der Homepage des Brucker Landratsamts unter www.lra-ffb.de zu finden.

Wahlberechtigte erhalten bis Sonntag, 5. September, eine Benachrichtigung, dass sie ihre Stimme abgeben dürfen. Personen, die eine solche Benachrichtigung nicht erhalten, jedoch der Überzeugung sind, wählen zu dürfen, können bis Freitag, 10. September, das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde einsehen und gegen eine Nichtberücksichtigung Einspruch einlegen. Mithilfe der Wahlbenachrichtigung lässt sich auch eine Briefwahl beantragen. Ein Antrag ist ohne Nennung von Gründen möglich. Nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie ist die Zahl der Briefwähler gestiegen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr abgegeben werden, ansonsten ist die Stimme ungültig. Für die Wähler, die ihre Stimme am Wahltag abgeben wollen, sind in beiden Landkreisen Abstimmungslokale in 237 Wahlbezirken geöffnet. Die Wahllokale schließen um 18 Uhr. Dann beginnen die Wahlhelfer mit dem Auszählen der Stimmen. Städte und Gemeinden brauchen fürs Auszählen sowie den Dienst in den Wahllokalen bis zu 3900 Helferinnen und Helfer.

In mehreren Gemeinden werden durch das Bayerische Landesamt für Statistik Daten für die repräsentative Wahlstatistik erhoben. Dazu gehören Auswahlbezirke in Altomünster und Hilgertshausen-Tandern (beide Landkreis Dachau) sowie in den Fürstenfeldbruck-Gemeinden Alling, Eichenau, Grafrath, Hattenhofen, Olching und Schöngeising. Die Wählerinnen und Wähler erhalten markierte Stimmzettel. Diese sind am linken oberen Rand mit den Buchstaben A bis M bedruckt. Jeder dieser Buchstaben steht für eine bestimmte Personenaltersgruppe. So erhalten beispielsweise alle Wähler, die männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister eingetragen und zwischen 1997 und 2003 geboren sind, Stimmzettel mit der "A"-Kennzeichnung. Die Markierung "M" steht für Frauen der Geburtsjahre 1951 und früher. Diese Stimmzettel werden nach der Wahl ans Landesamt für Statistik weitergegeben und dort ausgewertet. Das Wahlgeheimnis werde durch die markierten Stimmzettel nicht beeinträchtigt, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts Fürstenfeldbruck.

© SZ vom 20.08.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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