Dachau:Bestattung ohne Sarg

Die Stadt Dachau will ihre Friedhofssatzung ändern

Auf dem Dachauer Waldfriedhof sollen künftig sarglose Bestattungen im Leichentuch möglich sein. Nach dem mehrheitlichen Beschluss der Stadträte im Haupt- und Finanzausschuss - dagegen stimmte nur Jürgen Henritzi (AfD) - erarbeitet die Verwaltung einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Friedhofssatzung. Fest steht schon jetzt: Die Ruhefrist muss in solchen Fällen deutlich verlängert, nämlich auf insgesamt 20 Jahre verdoppelt werden, wie das Landratsamt empfiehlt. Denn auf Grund der geringen Sauerstoffzufuhr verlängert sich die Verwesungszeit des Leichnams. Hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit und Belegung scheint in Dachau nur der Waldfriedhof für diese Art der Beisetzung geeignet. Auf ein 3000 bis 4000 Euro teures Gutachten zur genauen Untersuchung der anderen Friedhöfe im Stadtgebiet verzichten die Stadträte.

Mit 1. April dieses Jahres trat eine Reform der bayerischen Bestattungsverordnung in Kraft. Diese sieht Bestattungen im Leichentuch "aus religiösen und weltanschaulichen Gründen" vor, wobei kein Rechtsanspruch besteht und die Sargpflicht im Grundsatz beibehalten wird. Die Umsetzung ist wiederum den Kommunen überlassen - bei diesen sind jedoch noch viele Fragen offen, die in Dachau auch in Rücksprache mit den Bestattungsunternehmen geklärt werden sollen. Unklar ist beispielsweise, wie der Verstorbene pietätvoll auf einem Brett ins Grab abgelassen werden kann, ohne dabei die Unfallverhütungsvorschriften des Personals zu verletzen oder wie der Transport des Toten vonstatten geht. Bereits fest steht indes, dass eine sarglose Bestattung nicht möglich ist, wenn der Verstorbene mit einer Infektionskrankheit infiziert war. Betroffen von der Neuregelung sind insbesondere Muslime, deren Beisetzungsritus eine Bestattung im Leichentuch ohne Sarg vorsieht. Zugehörige rituelle Waschungen werden aus Platzgründen am Waldfriedhof jedoch nicht möglich sein.

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