Amtsgericht:Kleingeld unerwünscht

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Ein 22-Jähriger wollte seine Benzinrechnung nur mit 50-Cent-Münzen zahlen. Jetzt kommt es zum Prozess vor dem Amtsgericht.

Daniela Gorgs

Haben Sie es bitte passend? Diese Frage hätte sich der 22-jährige Kunde gewünscht, als er an einer Tankstelle im Landkreis Dachau seine Rechnung begleichen wollte. Für 30 Euro hatte er getankt und zwei Rollen Münzgeld an die Kasse getragen. Der Kassierer aber wollte die 50-Cent-Stücke nicht annehmen und ließ auf Drängen des Kunden den Chef rufen. Und der machte kurzen Prozess.

Ein 22-Jähriger wollte seine 30 Euro hohe Tankrechnung mit 50-Cent-Stücken zahlen. (Foto: ag.ddp)

Ein anfangs noch gemäßigter Wortwechsel zwischen den beiden eskalierte in einen körperlichen Streit. Aus Sorge, dass der Kunde, ohne seine Rechnung zu bezahlen, abhauen würde, packte der Tankstellenpächter ihn am Handgelenk. Doch dies erschien dem Kunden wie ein unrechtmäßiger Übergriff. Frech schlug er die Hand des Pächters zurück.

Die Folge: Der Pächter und ein Mitarbeiter packten den aufgebrachten, laut schreienden und sich heftig wehrenden Kunden und führten ihn in einen Nebenraum ab. Auf dem Weg dorthin stolperten die drei über mehrere im Weg stehende Bierkästen. Weitere Kunden verfolgten den Vorfall, der vor dem Amtsgericht Dachau endete.

Der 22-jährige Mann muss sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Ihm wird vorgeworfen, den Tankstellenpächter beim Zurückschlagen der Hand ernsthaft verletzt zu haben. Der 52-Jährige erlitt eine Bandverletzung am Daumen; er musste noch am gleichen Tag operiert werden und sechs Wochen lang einen Gips tragen. Entsprechend nachtragend äußert sich der Pächter vor Gericht. I

mmer noch leide er unter der Verletzung. Der Vorfall ereignete sich vor acht Monaten. Der 52-Jährige verteidigt sich: Am Auto des Kunden sei kein Kennzeichen gewesen. Sonst hätte er ihn ziehen lassen, um einen Konflikt zu vermeiden. Wie eine Zeugin aussagt, hat es aber nie den Anschein gemacht, als wolle der 22-Jährige nicht zahlen. Die Zeugin erlebte die Situation als "unangemessen".

Anhand der Videoaufzeichnung konnte Richter Lukas Neubeck keine besondere Brutalität erkennen. Ob die Verletzung durch den Schlag des Kunden oder später beim Stolpern entstanden ist, könnte bestenfalls ein Gutachter klären. Doch den wollen weder Richter, Staatsanwalt noch Nebenklägervertreter sehen. Klar sei: Der Kunde habe sich falsch verhalten. Das Verfahren wird gegen eine Geldbuße von 500 Euro an den Pächter eingestellt.

© SZ vom 20.01.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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