Amtsgericht Dachau:Verhängnisvoller Klaps

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Ausgerechnet eine joggende Polizistin hatte sich ein Radfahrer ausgesucht, um ihr im Vorbeifahren einen Klaps auf den Hintern zu geben. Das fand die 33-Jährige gar nicht komisch und lauterte dem Mann am Tag danach auf.

Robert Stocker

Dieser Klaps auf den Po sollte Folgen haben: Weil ein Radler im Vorbeifahren an das Hinterteil einer Joggerin griff, musste er sich nicht nur wegen Beleidigung, sondern auch wegen Bedrohung vor Gericht verantworten. Denn der 22-jährige Maler hatte sich ausgerechnet an einer Polizistin vergriffen, die den jungen Mann partout zur Rechenschaft ziehen wollte. Am nächste Tag legte sich die 33-jährige Polizeihauptmeisterin mit ihrem Ehemann - auch er ein Polizist - in einem Buswartehäuschen auf die Lauer. Ihre Vermutung, dass der 22-Jährige dort vorbeiradeln könnte, bestätigte sich. Es kam zu einer Verfolgungsjagd, an deren Ende der Verdächtige ein Messer zog. Weil der Staatsanwalt nicht ausschließen konnte, dass sich der Angeklagte damit nur verteidigen wollte, stellte Amtsrichterin Petra Nolte das Verfahren wegen Bedrohung ein. Wegen Beleidigung muss der 22-Jährige jetzt ein Bußgeld von 360 Euro zahlen, das er in Monatsraten zu je 60 Euro abstottern kann.

Ein 18-Jähriger gerät in kriminelle Kreise und wird selbst straffällig. (Foto: dpa)

Die Polizistin joggte am 29. August des vergangenen Jahres auf einem Weg an der Amper bei Günding. Der junge Maler fuhr von hinten auf einem kleinen Fahrrad an ihr vorbei und gab ihr dabei einen Klaps auf den Po. "Ich wollte nur an ihr vorbeifahren und sie zur Seite schieben, weil es an dieser Stelle so eng war", verteidigte sich der 22-Jährige vor Gericht, dessen Aussage ein Dolmetscher übersetzen musste. Richterin Nolte hielt dem Angeklagten vor, dass es leichter gewesen wäre, die Joggerin an der Schulter zu packen, um sie aus dem Weg zu schieben. Die Polizei hatte die Situation mit dem Rad des Malers nachgestellt und war dabei zu dem Schluss gekommen, dass die Behauptung des Angeklagten kaum stimmen könne. "Ich lief ganz bewusst auf der rechten Seite des Weges und spürte plötzlich einen Klaps auf dem Hintern. Das war kein Wegschieben, dazu hätte er mich an der Schulter nehmen können", sagte die Polizeihauptmeisterin, die den Radler vergeblich aufforderte, stehen zu bleiben. Doch sie merkte sich - ganz Polizistin - Aussehen und Kleidung des Täters, der eine weiße Malerhose mit Farbspritzern trug.

Am nächsten Tag gelang es ihr und ihrem Ehemann - beide waren nicht im Dienst und trugen keine Uniform - den 22-Jährigen zu stellen, als er an dem Bushäuschen vorbeifuhr. Der Polizist soll gerufen haben "Halt, stehen bleiben, Polizei!" Dann zog er den Verdächtigen vom Rad, der allerdings zu Fuß zu einem Anwesen flüchten konnte. Dort wurde er von seinen Verfolgern gestellt. "Ich wusste nicht, was diese Leute von mir wollten und hatte Angst, dass sie mich schlagen wollten", sagte der 22-Jährige vor Gericht. Daraufhin zog er das Messer. "Der Mann hatte sichtlich Angst, ging rückwärts auf die Straße und wäre beinahe von einem Auto überfahren worden", sagte als Zeuge der Eigentümer des Anwesens aus, in dem sich die Szene abgespielt hatte. Dies sieht auch der Staatsanwalt so: "Ich kann mir vorstellen, dass sich der Angeklagte bedroht gefühlt hat und sich mit dem Messer nur verteidigen wollte."

© SZ vom 15.02.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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