Amtsgericht Dachau:Und alles nur aus Liebe

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Drei Verehrer rangeln sich wegen einer 17-Jährigen. Einer von ihnen erhält eine Geldstrafe wegen schwerer Körperverletzung

Von Jacqueline Lang, Dachau

Es klingt eher nach Foto-Love-Story als nach dem echten Leben: Ein Mädchen verdreht den Jungs reihenweise die Köpfe, und am Ende weiß keiner von ihnen mehr ganz genau, wer nun mit ihr zusammen ist und wer nicht. Die Lage spitzt sich zu und eskaliert, schließlich kommt es zu einer Rangelei. So oder so ähnlich muss es sich jedoch Ende Oktober vergangenen Jahres am Karlsfelder See tatsächlich zugetragen haben.

Der gelernte Bäcker, der auf der Anklagebank des Dachauer Amtsgerichts sitzt, glaubte sich als einer von mindestens drei Personen in einer Beziehung mit der allseits begehrten 17-jährigen Schülerin aus Karlsfeld. Als sie im vergangenen Jahr Ende Oktober aufeinandertrafen, suchte er das Gespräch mit ihr, doch sie blockte ab. Er vermutete, dass sie mit einem der anderen Jugendlichen, der ebenfalls am See war, in einer neuen Beziehung sei und begann einen Streit mit dem jungen Mann. Der nahm den Angeklagten in den Schwitzkasten, ließ ihn jedoch schnell wieder frei und hielt den Streit daraufhin für beigelegt.

Das sah der 22-jährige Angeklagte offenbar anders und nahm seinen Kontrahenten seinerseits in den Schwitzkasten, bis dieser kaum noch Luft bekam. Ein weiterer Freund oder möglicherweise auch der Ex-Freund der 17-Jährigen, genau lässt sich das nicht mehr rekonstruieren, eilte zu dessen Rettung, ebenfalls unter Anwendung des Schwitzkastens. Der Angeklagte versuchte, sich durch Beißen und Kratzen aus dem Griff zu befreien, was ihm jedoch nicht gelang, weil sein Gegner Kampfsportler war. Letzten Endes trug der angeklagte Aggressor daher die schwersten Verletzungen von der Auseinandersetzung davon, die er provoziert hatte. Da sich die Zeugen mit ihren Aussagen teilweise selbst belasten, indem sie zugeben, selbst Gewalt angewendet zu haben, hält das Gericht den von ihnen geschilderten Tathergang für glaubwürdig - auch wenn es bei der genauen Abfolge der Ereignisse gewisse Unstimmigkeiten in den Aussagen gibt.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung und der Richter Christian Calame sind dennoch der Meinung, dass die Verletzungen, die der Angeklagte seinem Rivalen zufügte, nicht so schwerwiegend gewesen sind, als dass man von einer Lebensbedrohung ausgehen müsse. Auch wenn ein Würgegriff, der mit mehr Kraft ausgeführt wird, sicherlich lebensgefährlich sein könnte. Was bleibt, ist somit der Vorwurf der schweren Körperverletzung. Die Drohung des Angeklagten, einen Baseballschläger aus seinem Auto zu holen und damit zuzuschlagen, blieb glücklicherweise letztlich nur ein Drohung und deshalb ohne Folgen.

Obwohl der Angeklagte auch in der Vergangenheit schon einmal durch aggressives Verhalten und das Androhen von Gewalt in Erscheinung getreten ist, hält die Staatsanwaltschaft ihm in diesem Fall zugute, dass die Jugendlichen von dem Mädchen, in das sie wohl alle zumindest zeitweise verliebt gewesen sind, "gegeneinander ausgespielt" worden seien. Die Verteidigung geht sogar so weit, das Verhalten aller Beteiligten als "ziemlichen Kindergarten" zu bezeichnen. Sein Mandant habe sich nicht seinem Lebensalter entsprechend verhalten, sondern mehr wie ein pubertärer Jugendlicher.

"Ich bereue meine Tat und mir tut es leid. Ich habe niemanden schaden wollen", entschuldigt sich dieser abschließend. Richter Calame, der über das Verhalten aller der Beteiligten nur mehrmals den Kopf schütteln kann und dieses als "kurios" bezeichnet, schließt sich der Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung an. Den 22-Jährigen verurteilt er zu sechzig Tagessätzen von je 55 Euro, insgesamt also 3300 Euro. Diese Strafe sei den finanziellen Verhältnissen angemessen.

© SZ vom 24.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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